Übertragung von bAV-Beiträgen bei Kündigung des Vertrages auf neues Unternehmen möglich?
Eine Kundin von mir hat eine zur Zeit ruhend gestellt bAV-Pensionskassen-Versicherung bei der ERGO (ehemals HaMü). Auf Grund deren Skandal in Prag möchte Sie den Vertrag ganz auflösen. Zur Zeit ist er ruhend beitragsfrei gestellt.
Nun die Frage, kann bei einer Kündigung der bAV in Form einer Pensionskasse deren Beiträge abzgl. der üblichen Kosten auf einen neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft umgeschrieben werden? Wenn ja, wie? Die GDV-Homepage ist auch nicht wirklich aufschlussreich mit der getroffenen Vereinbarung.
Das BetrAVG ist zwar toll, aber leider so unübersichtlich, dass ich lieber hier die Cracks in Sachen bAV frage. Mein eigener Innendienst ist auch nicht wirklich hilfreich in der Sache.
Der Arbeitgeber der Kundin spielt bei jeglicher Form der Übertragung mit,möchte jedoch einen sauber vorbereiteten Wechsel haben.
Also:
- Wechsel des Anbieters durch Kündigung des Vertrages bei gleichen AG möglich?
- Mitnahme der bisherigen Anwartschaften möglich? Wenn ja, wie?
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
1 Antwort

Hallo,
den Anlass für eine Kündigung kann ihc nicht recht nachvollziehen. Sollte der nächste Anbieter in Ungnade fallen, steht dann der nächste Wechsel an? Lustreisen nach Budapest sagen wenig aus über die Qualität der Gesellschaft.
Eine kostenfreie Übertragung des Deckungskapitals wäre möglich (Stichwort Portabilität, google hilft da) bei einem Wechsel des Arbeitgebers.
Sollte sie wirklich unbedingt einen Wechsel zu einer anderen Gesellschaft wünschen, bleibt nur ein neuer Vertrag, der mit neuen Kosten verbunden ist, von daher m.E. nach ausfällt.
Eine Betriebliche Altersvorsorge ist ein langfristig angelegter Vertrag, bei dem man sich zu Beginn genau überlegen darf, welchen Partner man wählt. Einen Wechsel halte ich unter bestimmten Voraussetzungen für sinnvoll bei einem Wechsel des Arbeitgebers.

Moralische Bedenken in allen Ehren - im Finanzmarkt können emotionale Entscheidungen dieser Art am langen Ende recht teuer werden. Als Berater würde ich meinem Kunden die Zusammenhänge erklären (HM ist nicht gleich HMI) und mir das Vertragswerk anschauen. Ggf. hat der Kunde Vorteile (z.B. einen Rahmenvertrag) den ich u.U. so ohne Weiteres gar nicht bieten kann.
Ein Kunde, der nicht nur auf einen neuen Abschluss hin beraten wird, ist oft ein sehr dankbarer Kunde, diese Dankbarkeit äußert sich vielleicht durch Empfehlungen an weitere Kunden.
Und - wenn ich lese, dass der Vertrag beitragsfrei ist, ist das am Ende eine Stornobekämpfung im Vorfeld ... :-)
Grüße in den Süddeutschen Raum nach - ... Karlsruhe?

Karlsruhe? Nein, Bremen, aber unsere Versicherung sitzt z. T. in Karlsruhe und in Stuttgart. Rahmenvertrag besitzt die gute Frau nicht, sondern ganz normal eine bAV mit Pensionskasse. Meine Empfehlung war, die bAV bei der ERGO weiterzuführen, Moral hin oder her. Tat mir zwar um meinem Umsatz leid, aber lieber einmal auf schnelles Geld verzichtet und Vertrauen geschaffen, als Kundin abgezockt und damit für später verloren.
Danke für das Stichwort. Ich werde mal googeln. Des Kunden Wille ist sein Himmelreich. Ich werde als ADP eines Mitbewerbers sicher keinen Kunden von einem Wechsel abhalten. "Meine" Gesellschaft hat einen derart strengen Verhaltenskodex, da weiß man, wo das Unternehmen seinen Sitz hat, im pietistischen Süddeutschland. Ich halte den Grund durchaus für nachvollziehbar, ein Unternehmen das mit - letztendlich - Kundengeldern eine Reise nach Budapest zum f#cken finanziert, das Vertrauen zu entziehen. In allen anderen Bereichen regiert der Preis, manchmal auch die Moral der Mitarbeiter.