Überstundenregelung bei Kündigung?
Hallo....ich habe im Dezember gefragt ob ich einen Teil meiner Überstunden auszahlen lassen kann.(Arbeite in der Pflege)Das wurde abgelehnt mit der Begründung das sie zeitnah abgebaut werden sollen.Jetzt habe ich heute die Kündigung abgegeben und mich schon darauf gefreut länger frei zu haben da die Überstunden noch da sind. Heute habe ich aber zur Antwort bekommen das sie ausgezahlt werden und ich dafür kein frei bekomme.Darf mein Arbeitgeber so willkürlich entscheiden?
2 Antworten
Das wird wohl davon abhängen, was in Deinem Arbeits- bzw. Tarifvertrag steht.
Ich hab im internet jetzt nichts gefunden, ich befürchte aber, dass der AG da am längeren Hebel sitzt.
Aber wenn man sich sehr unwohl fühlt, kann man ja auch zum Arzt gehen. Es ist ja die Frage, ob der Arbeitgeber sich da einen Gefallen tut, einen Mitarbeiter zur Weiterarbeit zu verpflichten, der erstens nicht mehr will und zweitens sogar durch geleistete Überstunden (die bestimmt nicht aus Eigeninteresse des Arbeitnehmers geleistet wurden) sich diese vkrzeitige Beendigung der Arbeit sogar selbst erarbeitet hat.
Du könntest evtl. noch bei Betriebsrat/ Gewerkschaft nachfragen.
Ja danke das mach ich morgen:0) Mein Kollege sagt im Vertrag steht in Freizeit ausgleichen. Ich hab das nicht gefunden...aber der Betriebsrat wird ka wissen wie das in der Firma einheitlich geregelt wird.Dankeschön😊
"Aber wenn man sich sehr unwohl fühlt, kann man ja auch zum Arzt gehen" -
lass sowas !!!

Primär wäre Deine Idee mit Feizeitausgleich ja richig gewesen, aber es sind auch die Belange des Arbeitgebers zu berücksichtigen; wenn er Dich also schon fest eingeplant hat und damit ein Freizeitausgleich nicht mehr möglich ist, besteht eben auch die Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs. "Krank machen" ist in Deinem Fall eine sehr kurzsichtige Haltung und kann auch zum Rohrkrepierer werden, da bei "blau machen" der Arbeitgeber ausreichend Möglichkeiten zu Sanktionen hat.
Das hab ich auch nicht vor...ich möchte einen sauberen Abschluss