Überstunden im 450,-€ Job?
Meine Tochter arbeitet in einem ambulanten Pflegedienst auf 450,-€ zur Überbrückung bis zur Ausbildung nach Abbruch des Studiums. Nach 3 Monaten hat sie so viele Überstunden gemacht, dass sie einen Monat gar nicht arbeiten müsste! In ihrem Arbeitsvertrag steht, dass sie die Überstunden sammeln muss, falls sie mal krank wird bzw Urlaub haben möchte. Sie ist mit dem Sohn zusammen und hat den Arbeitsvertrag wahrscheinlich blind unterschrieben. Was kann man tun? Oder ist es wirklich rechtens? Ich denke, deswegen mangelt es denen auch an Personal.
1 Antwort
Hallo,
doch, es gibt arbeitsrechtliche Grenzen !!!
Wieso eigentlich Überstundenkonto für Urlaub und Krankheit ???
Auch Minijobber haben bezahlten Urlaubsanspruch, sowie auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit !
Allerdings profitiert gerade der o.g. Tätigkeitsbereich von einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Ohne Überstunden könnten diese Pflegedienste gar nicht existieren.
Informiere dich einmal hier:
Was ist denn das für ein Pflegedienst ? :-(
https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/450-euro-job-und-urlaubsanspruch
Deine Tochter sollte schnellstmöglich den Arbeitgeber wechseln !
... und auch wegen dem dann alten AG mal den Staatsanwalt besuchen - der freut sich auf solche Kandidaten.
Richtig, so etwas gehört angezeigt, so geht's gar nicht !
.....nicht zu fassen, was sich manche AG herausnehmen.
Leider tut es so gut wie niemand - zu viel Respekt - zu faul usw.
Dieser Paragraph wird vor dem Arbeitsgericht vermutlich keinen Bestand haben. Wenn Überstunden erarbeitet wurden und die für Urlaub angerechnet werden, dann hat im Prinzip der Minijobber gar keinen bezahlten Urlaub.
Hinsichtlich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schreibt die Minijob-Zentrale:
Dieser Arbeitsvertrag ist zumindest in den Punkten, in denen er gegen die deutschen Gesetze verstöß rechtsunwirksam.
Sollte Krankheit eintreten oder Urlaub beantragt werden und der Arbeitgeber streicht hierfür angeordnete Überstunden, dann ist dies ein klarer Fall fürs Arbeitsgericht. Aber es besteht eine andere Gefahr, wenn diese Überstunden regelmäßig anfallen, dann ausgeführt werden, dann kann durch diese Praxis aus dem Minijob schnell ein Midijob werden.
Hallo!
"Es besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung während Urlaub oder bei Krankheit". So steht es unter Paragraph 14 in ihrem Arbeitsvertrag.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.