überschreiben der eigentumswohnung an sohn - nutzniesrecht behalten - ???

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, kann er nicht.

Aber trotzdem laßt Euch lieber beraten. Diese "Nießbrauchslösungen" haben steuerliche Nachteile, wei Du damit ein recht hast, was zu versteuern ist, ohne aber Gegenposten zu haben.

Ich denke mit Steuerberater und/oder Notar kann man eine befriedigende Lösung finden.

Im Prinzip geht es Dir ja darum im Bedarfsfall in die ERdgeschosswohnung einziehen zu können. Damit ist aber nicht sicher ob das jemals eintritt.

Wer rbt denn z. b. die Whnung in der Du jetzt lebst? Der geiche Sohn, oder ein anderer?

Dann könntest Du ihm die doch schenken und mit einem Wohnrecht für Dich belasten. Dann könntest Du aber jeder Zeit in die WOhnung einziehen, die Dir noch gehört.

Lasse Dich ausserdem beim Notar informieren über den Unterschied Wohnrecht - Nießbrauch.

In meinen Augen reicht für Deine Zwecke nämlich ein Wohnrecht und nciht der umfassendere und viel kompliziertere Nießbrauch.