Übernimmt das Sozialamt die Umzugskosten, wenn ich Erwerbsminderungsrente bekomme, aber erst durch den Umzug Grundsicherung beziehen werde?
Folgende Situation: Ich wohne derzeit noch mietfrei im Haus meiner Familie. Mein Bruder, der mir die Wohnung bisher mietfrei überließ, ist gestorben und das Haus wird gerade von seinen Kindern verkauft. Nach dem Verkauf muss ich raus. Den Umzug kann ich mir von meiner kleinen Erwerbsminderungsrente nicht leisten.
Weil ich aber bisher keine Miete zu zahlen hatte, habe ich derzeit keinen Anspruch auf Grundsicherung. Dieser Anspruch entsteht erst mit dem Umzug in eine neue Wohnung. Muss das Sozialamt meinen Umzug bezahlen? Ich bin mit GdB 100 unterwegs und bin auch nicht in der Lage einen Umzug überhaupt allein zu bewältigen. Das geht nur mit einer Firma. Dafür werde ich auch einen Attest bekommen. Nur falls das einen Einfluss auf die Antwort hat.
1 Antwort
Ich denke ja, das geht.
Es kommt nicht darauf an, welche Ansprüche Du seither hattest. Denn durch den Verkauf des Hauses endet Deine mietfreie Zeit. Durch diese Änderung ändern sich auch Deine Ansprüche gegenüber dem Jobcenter / Sozialamt.
Du solltest also einen Termin in der Behörde machen und die neue Situation besprechen. Das Attest kann dabei hilfreich sein, denn damit kannst Du nachweisen, dass Du den Umzug nicht selber machen kannst.
Vielen Dank für Deine Einschätzung. Es erleichtert mich, das zu lesen und hoffe nun, dass die Behörde das auch so sieht. Einen Termin zu vereinbaren ist derzeit wohl wegen Corona immer noch nicht möglich, aber zumindest telefonisch werde ich das sicher klären können. Den Antrag auf Sozialhilfe habe ich mir schon geholt.