Übernachtungskosten für Außendienstmitarbeiter als geldwerter Vorteil?

1 Antwort

Nein. Übernachtungskosten (durch Hotelrechnung nachgewiesen), die durch den Arbeitgeber vollständig erstattet werden sind kein geldwerter Vorteil. Dies gilt unabhängig davon, ob die Übernachtungskosten höher oder geringer sind, als die Übernachtungspauschalen sind.

Ist in der Hotelrechnung ein Frühstück aufgeführt, ist die Verpflegungsmehraufwandspauschale (nicht die Hotelrechnung oder der Frühstücksbetrag) um 20% zu kürzen.

Sollte der Arbeitgeber die Übernachtungskosten nicht übernehmen, bleibt dem Arbeitnehmer nur die steuerliche Absetzbarkeit über die eigenen Werbungskosten in seiner Steuererklärung. Diese Vorgehensweise ist i.d.R. jedoch nachteilig für den Arbeitnehmer.

Lesenswert: http://www.spesen-ratgeber.de/geschaeftsreise/