Twitch Stream - Gewerbe - Affiliate?

2 Antworten

  1. In dem Moment, Du Leistungen erbringst um damit auch Einnahmen zu erzielen (egal ob Spende, oder Bezahlung genannt), bist Du umsatzsteuerlich Unternehmer.
  2. Die Tätigkeit in einem Affiliate Programm ist gewerblich. Also bitte anmelden.
  3. Die Frage ob Steuern zu zahlen sind, ist eine völlig andere.
  4. Solange die Einnahmen unter 17.500,- bleiben, bist Du Kleinunternehmer. Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Wenn in einem Jahr die Einnahmen über 17.500,- gehen, bist Du ab dem folgenden Jahr Regelbesteuerer.
  5. Einkommensteuerlich wird es erst interessant, wenn der Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) über 9.000,- Euro ist.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man kann das Ganze auch in Deutsch ausdrücken.

Wenn Du ein Gewerbe betreibst, dann musst Du es auch anmelden (nicht beantragen).

"Alles versteuern" - was meinst Du damit?

Was ist "spenden" - wohl eher schenken.

Und welchen Freibetrag meinst Du?

Das Problem ist, dass ich nicht weiß, ob ich in dem Fall überhaupt ein Gewerbe anmelden muss oder nicht.

Achso, ich habe vergessen zu erwähnen, dass, beim Beitritt ins Affiliate Programm, die Funktion für die User freigeschaltet wird, Abos abzuschließen. Dort bezahlt man 4.99 im Monat und kann dann exklusive Emotes/Smileys im Chat benutzen. Davon geht die Hälfte an die Seite selbst und die andere Hälfte an den Streamer, in dem Fall mich. Und im Prinzip müssten diese Einnahmen plus die "Spenden" ja versteuert werden.

Und ja deswegen "Spenden" weil es ja eigentlich keine gemeinnützige Spende im eigentlichen Sinne ist. (Wird dort aber als "Donation" bezeichnet)

Und es gibt meines Wissens nach einen Freibetrag im Jahr, den man nicht versteuern muss, insofern man darunter liegt.

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@Eddi123

Dein Problem ist nicht, ob Du ein Gewerbe anmelden musst, sondern dass Du nicht weisst, ob Du eines betreibst.

Was wäre es denn sonst.

Ob nun Spenden oder sonstwie - es sind Einnahmen.

Nun aber ab zum Coach oder Steuerberater - oder Finger weg.

Du hast von nichts Ahnung.

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