Trotz fälliger MPU mit Internationalen Führerschein fahren können?

4 Antworten

§ 3 Abs. 2 Satz 2 StVG:

Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.

Das wird auch so im Führerschein vermerkt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Jetzt stellt sich dir Frage, auch wenn dies so nicht gedacht war, ob diese Person legitim hier auf deutschen Straßen fahren dürfte?

Nein darf sie nicht - das ursprüngliche Fahrverbot, die Aufforderung zu einer MPU wirkt weiter. Bedeutet in der Endkonsequenz .... es würde sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis handeln.

Definition : Fahren ohne Fahrerlaubnis

https://www.juraforum.de/lexikon/fahren-ohne-fahrerlaubnis

Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Führerschein – Unterscheidung

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG ist nicht gleichzusetzen mit dem Fahren ohne Führerschein. Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf grundsätzlich einer Fahrerlaubnis (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung [FeV]). Diese ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der beim Führen eines Fahrzeugs (im Original!) mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden muss (vgl. § 4 Absatz 2 Sätze 1 und 2 FeV).

Die Fahrerlaubnis ist also eine amtlich erteilte Zulassung, die den Inhaber zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen befugt. Der Führerschein ist demgegenüber lediglich eine amtliche Bescheinigung beziehungsweise ein Dokument, mit dem der Nachweis erbracht wird, dass der Inhaber über eine Fahrerlaubnis verfügt.

Nein! Diese Person darf überall anders fahren, nur in Deutschland nicht.

Man nennt das Phänomen auch Führerscheintourismus. Fährst du trotzdem, machst du dich strafbar, die Strafe sind mehrere hundert Euro, der Führerschein wird zurück nach Australien geschickt und du kannst zusehen, wie du den wiederbekommst.

Das gilt auch für Führerscheine, die du vielleicht in Polen, Rumänien und anderswo in der EU gemacht hast. Du darfst dann in der gesamten EU fahren, nur niemals auf deutschem Boden. Denn in Deutschland hast du kein Recht, ein Kraftfahrzeug zu führen, weil du eben die Kraftfahreignung aufgrund der vorliegenden Tatsachen nicht erfüllst.

Willst du fahren, musst du einen Antrag auf "Zuerkennung des Rechts, von ausländischen Fahrerlaubnissen Gebrauch zu machen" stellen und dementsprechend die MPU o. ä. nachholen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn sich hier in D jemand dauerhaft aufhält, dann muss er seinen ausländischen Führerschein doch in einen nationalen umtauschen. Das ist offensichtlich nicht erfolgt.

Wow, ich bin überwältigt! So viele Antworten und input!

Danke dafür schon mal Leute, damit hat sich auch meine Annahme bestätigt, welche für mich auch einfach logisches Denken war und von dem was ich sonst noch so gehört habe.

Ich schätze, den Leuten wird da das blaue vom Himmel versprochen, was auf unserem Grund so überhaupt nicht legal umgesetzt werden kann.

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Stimmt! Aber...

Darum ging's ja nicht.. Der Person kam die Frage auf jetzt wo sie zu Besuch in Deutschland sein wird.. Dabei war es keine Rede von dauerhaften Aufenthalt.

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