Trotz Angestellter ein Kleinunternehmen gründen und von der §19 ustg "profitieren"?

4 Antworten

Ob ich § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) bei Deinem Vorhaben begünstigt, oder schädigt, kann man nur wissen, wie Dein Kundenkreis aussieht.

Soweit Du auf Flohmärkten altes Porzellan, oder Bestecke an Privatleute verkaufst, ist es tatsächlich gut.

Wenn Du für Unternehmer Webseiten bastelst, wäre § 19 UStG kontraproduktiv.

Dein Gehalt gehört natürlich nicht zu den Einnahmen aus dem Unternehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
kann ich dann von der § 19 ustg profitieren (als Kleinunternehmen/Nebengeschäft) oder bin ich dann schon bei der 25,000€ bzw 17,500€ grenze angelangt?

Dein Einkommen aus deiner Festanstellung wird für die genannten Grenzen nicht mit dazu gerechnet. Es zählt ausschließlich der Gewinn bzw. Umsatz aus deinem Gewerbe.

Du kannst also die Kleinunternehmerreglung nutzen, wenn die Umsätze in deinem Gewerbe die 17500 nicht übersteigen. Das das bedeutet nicht unbedingt, dass du davon profitierst. Denn du hast dann auch nicht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Das kann dir unter Umständen deinen Gewinn merklich schmälern.

Bei der Einkommensteuer sieht es anders aus. Hier werden die Einkünfte aus allen Einkunftsarten zusammen geführt und unter dem Strich steht dann das zu versteuernde Einkommen. Wenn sich das aufgrund der Gewerbeeinnahmen erhöht, ist es unvermeindbar, dass sich auch die Einkommensteuer erhöht.

Ein Kleinunternehmer wirst Du wohl kaum gründen, weil es sowas nicht gibt.

Vielmehr willst Du ein Gewerbe anmelden.

Bevor Du das tust, solltest Du zu einem Gründercoach und/oder einem Steuerberater gehen.

Denn Du hast da ein paar Dinge im Kopf, die von absoluter Unkenntnis zeugen.

Von dem genannten Paragrafen kann man nicht profitieren - er stellt nur eine Vereinfachung dar.

Dein Verdienst ist doch kein Umsatz.

ich fuchse mich seit einer woche in dieses thema rein, ich will sorgenfrei mein hobby ausleben und verkaufen können haha xD

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Sagt Dir "Vorsteuerabzug" etwas?

Solltest Du googlen. Von wegen profitieren als "Kleinunternehmer". Der hat den Vorsteuerabzug nämlich nicht.