Transaktionkosten
Werden Wertpapiere von einem Depot im Ausland auf ein Depot in Deutschland übertragen, fallen Kosten in Höhe von durchschnittlich 1,5 % an. Sind auch dies Transaktionskosten, die steuerlich relevant sind?
2 Antworten

Da es sich um keine Transaktion (= Erwerb und nachfolgende Veräußerung von Wertpapieren) handelt, sind es auch keine Transaktionskosten.
Somit sind sie nicht abzugsfähig - genausowenig nämlich wie Depotgebühren, transaktionsunabhängige Vermögensverwaltungsgebühren, Reisekosten zu Hauptversammlungen oder Abonnementskosten für Börsenbriefe - da die Werbungskosten für Kapitalerträge bereits mit dem Sparerpauschbetrag als abgegolten gelten.

Ja,ja, ich trauere den alten Zeiten auch nach. Die Frage nach dem, was Werbungskosten für Kapitalerträge denn so alles sein können, war so ungemein phantasieanregend!

In Zeiten des Sparerpauschbetrags kann man sich solche Überlegungen sparen: Es gibt nix abzuziehen.