Telekom Rechnung nach Trennung und Umzug wurde weiterhin vom Ex-Partner abgebucht. Besteht Anspruch auf Rückzahlung?

1 Antwort

Eigentlich ist ja nichts anderes passiert, als dass er zwei, vier oder sechs Jahre lang freiwillig die Rechnungen der Schwiegermutter bezahlt hat. Das Sepamandat hätte er ja jederzeit widerrufen können.

Ich kenne es nur so, dass die Telekom für jeden einzelnen Vertrag separat abbucht. Wie sollen denn die Rechnungsbeträge für den Anschluss der Schwiegermutter in "seiner eigenen Telekom-Abrechnung integriert" gewesen sein? Das kann ja alleine schon wegen der Buchhaltung der Telekom nicht so gewesen sein.

Also ja, ich denke, dass er da Pech hat. Und wenn man nicht merkt, dass man statt z.B. 50,-€ monatlich für den eigenen Anschluss jahrelang das doppelte zahlt, weiss ich auch nicht.

Wenn man also jahrelang freiwillig fremde Rechnungen bezahlt, woraus soll sich dann rechtlich ein Rückforderungsanspruch ergeben?

Wenn man also jahrelang freiwillig fremde Rechnungen bezahlt, woraus soll sich dann rechtlich ein Rückforderungsanspruch ergeben?

§ 812 BGB? Dass die Bezahlung der Rechnung für die Ex-Schwiegermutter nicht wissentlich und willentlich erfolgt ist, ist m. E. hinreichend plausibel darstellbar.

Zu prüfen wäre hier die Verjährung. Aber § 195 BGB i.Vm. § 199 Abs. 1 (insb. Nr. 2) BGB i.V.m. § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB sollte erst mal passen, oder?

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@Answer123

Vielen Dank für die Antworten! Ich habe es ähnlich wie Anser123 eingeschätzt weil es nicht wissentlich bezahlt wurde, was auch anschließend aus dem Schriftwechsel ganz klar hervorgeht.

Mal schauen ob er noch zu seinem Geld kommt und was im Gesamten daraus wird. Die Telekom hatte ihm vor 2 Jahren telefonisch mitgeteilt das eine "erneute Sepa-Einverständnis" mit dem Umzug der Schwiegermutter schriftlich vorliegen würde. Eventuell muss da nochmal nachgegangen werden und dann kann das auch weiter Richtung Betrug gehen, aber da sollen sich am besten dann Anwälte drum kümmern. Die Geschichte ist so schon traurig genug...

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@MrMuster0815

Zumindest, wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist (und damit solltet ihr rechnen), kommt ihr um einen Anwalt nicht herum, wenn ihr gewinnen wollt. Es gibt zu viele formale Fallstricke, die ein juristisch beratener Prozessgegner gnadenlos ausnutzen wird.

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