Teilzeitjob + Minijob, wie zahle ich die Sozialabgaben?
Hallo, zurzeit arbeite ich in Teilzeit mit ca. 15 Stunden pro Woche und komme ohne Trinkgeld somit auf ungefähr 800€ Brutto im Monat. Die Sozialabgaben erledigt mein Arbeitgeber selbst und ich bekomme einmal im Monat direkt mein Nettogehalt ausgezahlt.
Soweit so gut, allerdings habe ich (abgesprochen mit meinem Arbeitgeber) noch eine kleine Tätigkeit als Aufsicht in meiner alten Schule nebenbei angefangen. Das sind ca. 20 Stunden im Monat und somit nochmal ca. 200€. Dieser Betrag wurde mir jetzt aber ohne jegliche Abgaben auf mein Konto ausgezahlt. Muss ich da jetzt selbst irgendwas an ein Amt überweisen? Oder bleiben die 200€ frei von Abgaben?
Ich hätte nämlich gedacht, ich müsste die prozentualen Abgaben auf die Summe der beiden Verdienste zahlen. Aber das geht ja schwer, wenn der eine Arbeitgeber das schon von sich aus macht und der andere nicht.
Versteht ihr mein Problem? Ich hoffe mir kann da jemand mit Erfahrung weiterhelfen :)
Liebe Grüße
3 Antworten
Du kannst neben Deinen Hauptjob problemlos einen sogenannten Minijob ausüben, bei dem dann die Sozialabgaben alleine vom Arbeitgeber übernommen werden - ebenso eine pauschalierte Lohnsteuer in Höhe von 2%.
Allerdings kann Dein bisheriger Alleinarbeitgeber Dein Gehalt nun nicht mehr via Gleitzonenrechner abrechnen, sondern muss jetzt einen "normalen" Brutto-Netto-Rechner anwenden, so das sich Dein Nettogehalt geringfügig verringert, da jetzt Deine Anteil bei den Sozialabgaben etwas steigt.
https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php
https://www.brutto-netto-rechner.info/
Sprich bitte in dieser Schule noch einmal an, ob Du als Minijobber/in bei der Minijobzentrale angemeldet wurdest, oder ob es sich um eine Honorartätigkeit - als steuerfreie Übungsleitertätigkeit handeln soll.
Ich tippe auf Honorartätigkeit. Guter Hinweis auf die Übungsleiterpauschale!
Du mußt mit der Schule in der Du die Tätigkeit ausübst abklären, ob sie Deine Tätigkeit als Minijob betrachten und bei der Minijobzentrale auch angemeldet haben.
Ist der Schule Dein Teilzeitjob bekannt!