Taxi trotz Barzahlung, kam noch eine Rechnung über die selbe Summe?
Hallo, ich weiß nicht was ich machen soll. Folgendes:
Meine Mutter 74, war im Krankenhaus zu Untersuchung. Das Krankenhaus rief ein Taxi auf den Nachnamen meiner Mutter. Das Taxiunternehmen wusste so den Namen und die Adresse wo es hingeht.
Ganz normales Taxi, keine Krankenkassenfahrt!
Das Taxi kam und fuhr meine Mutter nach Hause zu Ihrer Wohnadresse 17,60,- Euro.
Der Taxifahrer konnte die 50€ nicht wechseln. Meine Mutter kramte ihr Kleingeld zusammen, sie kam auf 16,80€, der Fahrer sagte Stimmt so. Meine Mutter bekam keine Quittung. Das war am 28.11.2021
Heute am 12.02.2021 bekam Sie eine Rechnung über den vollen Preis von der TaxiZentrale via Post zugeschickt!
Meine Mutter hat nichts im Taxi unterschrieben, das noch Geld fehlt oder sie eine Rechnung haben will. Sie hat auch keinen Personalausweis gezeigt!
Ich meine es gibt keinen Nachweis im Taxi wer man ist, man lässt sich nicht jedes mal eine Quittung geben!
Was soll Sie machen? Wir wollen das Geld nicht 2x zahlen! Hat jemand Erfahrungen?
4 Antworten
Doch, man lässt sich eine Quittung geben, gerade bei Krankentransporten mit Taxi weil man das Geld von der KK zurückfordern kann.
Es ist also seltsam, das deine Mutter keine Quittung hat.
Wenn sie jetzt sagt, das sie bezahlt hat, dann steht ihr Wort gegen das des Taxifahrers-der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit das Geld eingesackt hat.
Ihr schreibt das Unternehmen an und schildert die Sache aus eurer Sicht und das deine Mutter bezahlt hat, da es sich nicht beweisen lässt, seid ihr auf die Kulanz des Unternehmens angewiesen, wenn die sich Quer stellen, werdet ihr zahlen müssen.
Eine Behauptung ohne diese mittels Nachweis belegen zu können, ist schon einmal eine denkbar schlechte Voraussetzung in diesem Zusammenhang. Zeugen für die Übergabe dieser Teilsumme wären schön, aber eher selten zur Verfügung.
Ich würde der Vorgehensweise @Alarm67 zustimmen ! Möglicherweise wird dieser Kraftfahrer vom Krankentransport nochmals befragt.
Es ist zumindest merkwürdig denke ich, dass kein Quittungsbeleg ausgestellt wurde. Zur Berechnung der jährlichen Belastungsgrenze (Zuzahlungen) immerhin nicht unwichtig. Vielleicht ist dieser Eine bereits mehrfach hinsichtlich solcher Ungereimtheiten aufgefallen, wer weiß 🤷
Klar sowas wird ausgenutzt. Der Taxifahrer hat der alten Dame übel mitgespielt. Das sie keine Quittung verlangt hat, hat der sofort ausgenutzt.
Bezahlen und das Taxiunternehmen nie wieder nutzen. Das sollte die Dame beim nächsten Krankenhausbesuch auch dort erzählen. Damit die das Unternehmen nie mehr beauftragen.
Das was Du hier geschrieben hast, schreibst Du denen und wartest dann erst einmal ab.