Taugt eine Spardosen-GmbH als Steuersparmodell auch bei Kleinanlegern für die eigenen Altersvorsorge der Familie?

3 Antworten

Ja, aber dazu genügt auch eine UG - oder besser noch: eine UG & Co. KG.

Kommt aber darauf an, was genau gemacht werden soll.

Der Spardoseneffekt wird dadurch erzeugt, dass Ausschüttungen anderer Kapitalgesellschaften zu 95% steuerfrei sind. Solange das Kapital nicht an die Gesellschafter der UG/GmbH ausgeschüttet wird, bleibt es bei der rund 1,5% Besteuerung.

Jetzt muss man nur noch sehen, wie man den Gesellschafter aus § 32d (2) EStG rauskriegt, dann würde die Ausschüttung an ihn auch mit 25% abgeltend besteuert werden.

Bei dem hier angegebenen recht kleinen Umfang von 100.000 dürfte der Spareffekt durch die notwendigen Pflichten (Offenlegung, Jahresabschluss usw.) wohl aufgefressen werden. Aber vielleicht fehlten an der Zahl ja einfach nur eine oder zwei Nullen.

Danke. Kosten fallen an, mindern aber auch die Steuerlast. Ein Vorteil ergibt sich ja daraus, dass man Kosten ansetzen kann, die vorher nicht abziehbar waren. Je nach Konstellation (vermietete Immobilien etc.) vielleicht daher ein interessantes Modell auch nur kleinerem Depot von z.B. 200.000 €.

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@lohepudel

Du darfst getrost davon ausgehen, dass, wenn es ein interessantes Modell wäre, sich jeder einigermaßen Vermögende schon längst eine solche GmbH zugelegt hätte. Auf solche Vorschläge wartet die Welt nicht, bis sie hier im Frageforum diskutiert werden.

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@lohepudel
dass man Kosten ansetzen kann, die vorher nicht abziehbar waren.

...die aber auch nicht entstehen würden.

(vermietete Immobilien etc.)

Das ist gleich eine völlig andere Geschichte und hat mit der Eingangsfrage nicht mehr viel zu tun. Hier ist das Grundstück dann im Betriebsvermögen, so dass der Verkauf auch nach 100 Jahren noch steuerverstrickt ist. Und einen § 8b KStG gibt es da auch nicht. Hier muss man völlig anders vorgehen..

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Was mich immer wieder wundert ist, dass wenn man sich schon Gedanken macht, diese nicht konsequent zu Ende zu führen.

Ein Beispiel, die Lösung von @EnnoWarMal, die ist professionell, aber zeigt auch die Schwäche, nämlich die Kosten.

Wegen dieser Kosten lohnt sich so eine Lösung aller frühestens ab 10.000,- Jahreserträgen.

Aber da kann ich anfangen auch völlig auf eine deutsche Lösung zu verzichten und in ein Land gehen, wo Kapitalerträge nicht besteuert werden.

Dann kann ich die Ausschüttungen dann später als Rentner an mich auszahlen lassen und den dann ggf. günstigeren Steuersatz nutzen, oder den des Landes in das ich den Alterssitz verlegt habe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"Was mich immer wieder wundert ist, dass wenn man sich schon Gedanken macht, diese nicht konsequent zu Ende zu führen."

Mangels ausreichender Fachkenntnisse.

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@lohepudel

Für so etwas gibt es Fachleute. Wenn man 10.000,-Euro Steuern sparen will, sollte man 10 % dieser Summe eventuell für eine professionelle Beratung ausgeben.

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in ein Land gehen, wo Kapitalerträge nicht besteuert werden.

Da muss man wieder an anderer Stelle aufpassen. Beispielsweise werden Zinsen fast immer nur im Ansässigkeitsstaat versteuert.

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@EnnoWarMal

Richtig, aber eine Gesellschaft mit Sitz auf den Bahamas zahlt dort die Körperschaftsteuer auf Zinsen und Börsengewinne und die ist dort 0 %.

Und der Mandant, dem die gehört, der aber dort nicht CEO, Geschäftsführer, oder Director ist, kann sich später, wenn er mal seine Rente auf Teneriffa genießt muss er dort nur die Ausschüttungen versteuern, die er bekommt.

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Was willst Du mit so einer GmbH denn optimieren. Du handelst Dir damit nur einen Haufen Bürokratie ein (Betriebsbuchhaltung, KSt-, GewSt- sowie USt-Erklärungen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Gewerbeordnung, Handelsregister, IHK u.s.w.). Einen Ausgleich durch niedrigere Steuern findest Du letztlich nicht, denn irgendwann wollen die Gesellschafter am Gewinn teilhaben, wenn es denn überhaupt einen gibt, und müssen dann Steuern zahlen, die zu den betrieblichen Steuern hinzukommen.