Stunden Reduktion um weniger Unterhalt zu zahlen

2 Antworten

Der Trennungszeitpunkt ist der wesentliche Zeitpunkt, zu dem eine Momentaufnahme von Einkommens- und Vermögensverhältnissen erstellt wird. Auf dieser Basis erfolgen später Berechnungen von Unterhaltszahlungen.

Sofern ein Scheidungswille Deinerseits besteht, solltest Du die Trennung erklären und nicht darauf warten, bis Dein Noch-Ehemann entsprechende Gegenmaßnahmen, um sich besser zu stellen, ergriffen hat. Wenn er dann tatsächlich seine Arbeitsstundenzahl reduziert, so verstößt er gegen die Erwerbsobliegenheit. Er muss zwar weniger Unterhalt zahlen, wenn er unfreiwillig eine Erwerbsminderung hinnehmen muss (z.B. durch Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust), jedoch nicht bei freiwilligen Erwerbsminderungen (z.B. durch Reduktion der Stundenzahl oder des Stundensatzes). Maßgeblich ist hier normalerweise das ehetypische Beschäftigungsprofil. Du solltest also mal Kopien von seinen Gehaltsabrechnungen aus den letzten 12 Monaten anfertigen, um zu dokumentieren, daß eine nun erfolgende Reduktion nicht aus betrieblichen Gründen, sondern alleine zur Reduktion von Unterhalt erfolgt.

Jeder kann jedoch nur nach seinen Leistungsmöglichkeiten für Unterhalt herangezogen werden. Nimmt Dein Noch-Ehemann also beispielsweise ärztliche Hilfe in Anspruch, da ihn die bevorstehende Scheidung ach so belastet, dann könnte er vielleicht auf dieser Basis eine "unfreiwillige" Erwerbsminderung verargumentieren. Da wird Dir jedoch Dein Anwalt/Deine Anwältin mehr sagen können.

Wichtig ist jetzt mal die Festlegung (und das muss nicht einvernehmlich erfolgen) des Trennungszeitpunkts. Du kannst also einen Anwalt aufsuchen und dort erklären, daß die Trennung stattgefunden hat. Sollte aus irgendeinem Grund im Verlauf des Trennungsjahres der Scheidungswille verschwinden, so kannst Du einvernehmlich mit Deinem Ehemann die Trennung wieder aufheben.

Bedenke auch, daß wenn nach einiger Zeit Dein Dann-Ex-Ehemann wieder mehr verdienen sollte, Unterhalt entsprechend anzupassen ist.

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Wie ich informiert bin, kommt es bei dem Unterhalt auf die ehelichen Lebensverhältnisse an. Ich würde an deiner Stelle die Trennung nicht nur ankündigen, sondern sie, wenn sie für dich notwendig ist, vollziehen. Dann kann dein Mann nicht mit der Arbeit zurückfahren, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Ansonsten wird ihm das fehlende oder vormalige Einkommen automatisch zugerechnet.