Studiengebühren trotz Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Verlustvortrag ansetzten?
Hallo zusammen,
ich habe gerade meine Steuererklärung mit einem online Programm erstellt. Während der Ausarbeitung kam ich ins stocken. Folgende Situation: In 2016 bin ich meinem Masterstudium im Ausland (vollzeit, kein Auslandssemester) nachgegangen und habe zudem in der zweiten Jahreshälfte ein freiwilliges Praktikum in Deutschland absolviert. Wenn zunächst nur das Studium d.h Studiengebühren, Fahrtkosten sowie die Abschreibungen von Laptop und Handy angegeben wurden, wurde ein Verlustvortrag i.H.v 1900 EUR berechnet. Nach Angabe meiner Einkünfte (ca. 6700EUR brutto) schmälert sich mein Verlustvortrag auf minimale 68 EUR sowie meine direkte Steuererstattung auf ca 290 eur (primär Lohnsteuerrüclkerstattung). Wie kann das sein, dass nun meine Studiengebühren nicht mehr wirksam gemacht werden?
Vielen Dank vorab! LG Verena
3 Antworten
Dein Sachverhalt passt irgendwie nicht.
Du hast 6.700,- Brutto an Einkünften. Ok. Aus einer Anstellung?
Dann hast Du kosten aus dem Studium, auch klar.
Für die 6.700,- Brutto ist die Einkommensteuer 0,- Euro, weil schon der Grundfreibetrag 8.652,- Euro ist.
Wenn Du Kosten hast, so müssen die, um einen Verlustvortrag für 2017 zu erzeugen aber natürlich hökher sein als 6.700,- Euro, denn sonst ist es ja kein Verlust (Verlust = Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen).
Du bekomst die in 2016 gezahlten Steuern zurück.
Wenn noch zusätzlich ein kleiner Verlustvortrag bleibt, um so besser.
2016 ist also schon gedanklich abgearbeitet von wfwbinder.
Hast Du in 2015 auch studiert? Hast Du diese Kosten auch schon in der Steuererklärung 2015 bzw. Erklärung zur Feststellung eines Verlustes 2015 berücksichtigt? Hier käme also ein Verlustvortrag in Frage, der in 2016 berücksichtigt würde.
Habe ich ebenso berücksichtigt :) Vielen Dank für die Vielzahl an Antworten! Problem gelöst!
Woher soll den ein grosser Verlust kommen bei 6.700 Euros an Einkünften?
Vielen Dank für die Antwort! Gesamtheitlich befindet sich der Verdienst des Praktikums unterhalb der 8652Eur Grenze. Die Lohnsteuer, welche ich 1zu1 gezahlt habe, erhalte ich somit zurück. Diese Lohnsteuer macht sozusagen die ca 290Eur an Rückerstattung aus. Das passt soweit auch. Die Frage bezieht sich mehr auf die Erfassung der Studiengebühren. Meiner Annahme zufolge können Studiengebühren eines Zweitstudiums steuerlich in Form eines Steuervortrags wirksam gemacht werden. Von den zunächst 1900 Eur verbleiben nach Angabe der Einkünfte des Praktikums nur noch 68 Eur Verlusvortrag. Diese Entwicklung wirft bei mir Fragen auf, welche ich nicht selbstständig beantworten kann.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
LG