Studiengebühren absetzen monatlich oder gesamt?
Hallo zusammen, ich habe eine kaufmännische Ausbildung und arbeite rund 10 Jahre. Jetzt möchte ich mich mit einem Studium neben der Arbeit weiterbilden. 3,5 Jahre Bachelor, das wäre mein Erststudium. Ich weiß, dass man die Gebühren von der Steuer absetzen kann. Jetzt hab ich dennoch eine Frage. Und zwar kann ich entweder monatlich das Studium bezahlen, das wären dann ca 10.000 €. Oder ich bezahle in einem Beitrag, das wären dann nur 8.500 €. Eigentlich ist mir zweiteres lieber, natürlich auch wegen dem Rabatt. Aber wenn ich das mache, kann ich dann weniger absetzen, als wenn ich über die Jahre hinweg zahle? Ich weiß, dass man nur bis 4000€ als Sonderausgabe wieder bekommen kann. Was ist aber mit dem Rest? Oder kann ich trotz einmaliger Zahlung das Studium in den Folgejahren bei der Steuer angeben? Das ist jetzt die große Frage, was würde sich mehr rechnen? Der Betrag ist für mich ein riesen Berg und ich würde mein ganzes Ersparnis weggeben, da will ich natürlich nichts verloren gehen lassen. Danke im Voraus! Caro
1 Antwort
Hallo
das Problem hatte ich damals auch ! Mein Finanzamt ( Frankfurt Main) hat die Rechnung interessiert. Auf der Stand von / bis. Ich habe die Studiengebühren ( obwohl einmal bezahlt) entprechend über 3 Steuerjahre geteilt. Auch die jeweiligen sonstigen Kosten ( Bücher etc. da kommt einiges zusammen).
Ich weiß nicht ob es Kulanz war oder die Regel das es OK ist !
Hast du mal bei deinem Finanzamt nachgefragt wie es dort gehandthabt wird ?
Vielen Dank für die Information. Ich habe bei meinem Finanzamt (NRW) nachgefragt und da ich bereits eine Berufsausbildung habe, sind es tatsächlich Werbungskosten, die dann angerechnet werden, wenn es realistisch ist, wenn man danach mehr verdient, somit ist es ja eine Investition des Staates in mich :) Der Mensch hat sich mit "hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit später steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten Tätigkeit" ausgedrückt. Weiterhin: "Voraussetzung ist, dass der erste Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen wurde." Das erfülle ich und ich werde dann das Studium in einem bezahlen und als Werbungskosten einsetzen. Macht doch Sinn, oder was meint ihr?
Für alle die über die gleiche Frage stolpern, will ich noch etwas interessantes hinzufügen: Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder handelt es sich um ein/e erste/s Ausbildung/Studium kann man die Gebühren wie gesagt als Sonderausgaben anführen. Vor 2012 bis zu 4.000 €, ab diesem Jahr kann man bis zu 6.000 € absetzen! :)
Edit. bei mir waren es Werbungskosten ! Ich dümmerle :)