Studiengangwechsel nach Bachelor?
Meine Tochter macht gerade ihren Bachelor in Agrarwissenschaften. Sie hat allerdings während des Studium gemerkt, dass das nicht ihr Ding ist. Sie wollte nicht einfach abbrechen, sondern nach dem Bachelorabschluss zu Jura wechseln, damit sie zumindest schon einen Abschluss hat. Dann entfällt der Kindergeldanspruch beim Jurastudium oder?
3 Antworten
wenn sie später ordentlich verdienen will, sollte deine tochter einen teilweise konsekutiven master machen, sonst wird's jobmäßig nix. wenn sie jetzt was völlig fachfremdes wie jura anfängt, braucht sie nochmal 7 jahre, bis sie fertig ausgebildet ist und die 3-4 jahre agrarbachelor waren verschwendete lebenszeit. ein passender berufsqualifizierter master wäre etwas mit biologie oder ner kombi aus chemie und etwas mathe (agrarökonomie, umweltingenieurswesen). speziell umweltingenieurswesen dürfte für deine tochter leicht zu schaffen sein, weil es an einer uni deutlich weniger mathematik und theoretischer naturwissenschaft bedarf als bzw. ein bachelor fahrzeugbau oder astronomie. heutzutage ermöglicht einem eine umweltausbildung auch noch jobs beim staat als fachwissenschaftlicher mitarbeiter in bundes- und landesministerien. das ist eine gut bezahlte und abwechslungsreichere tätigkeit wie früher wissenschaftlicher mitarbeiter und rechtsberater als einzige politikjobs waren.
Nein, Kindergeld bis zum 25. Geb. solange das Kind "in Ausbildung" ist.
Nur eine Berufstätigkeit mit mehr wie 20 Wochenstd. wäre kindergeldschädlich (weil man bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat). Ferienjobs bzw. in den Semesterferien sind davon ausgenommen, meine ich, d.h. dann darf auch mehr gearbeitet werden.
Kindergeld wird auch in Erst-, Zweit- oder Drittausbildungen gezahlt, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
Eine Änderung des Studiums hat keinen Einfluss auf das Kindergeld. Siehe den Beitrag von ellaluise.
Ein solcher Fachrichtungswechsel hat nur beim Bezug von BaföG einen großen Einfluss. Wenn man einen Fachrichtungswechsel ab dem 3. Semester, oder gar noch später macht, gibts da Probleme. Aber nicht beim Kindergeld,