Studienbeihilfe: Rückzahlung bei Nichtbestehen, Einkommen?

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ich vermute,dass es sich bei dir um einen dualen Studiengang handelt. In diesem Fall wäre die monatliche Ausbildungsbeihilfe steuerpflichtig aber bei 820€ und Steuerklasse 1 fällt keine Lohnsteuer an. Mit der Sozialversichung sieht es anders aus. Hier wäre aber zu prüfen, falls bei dir Sozialversicherung abgezogen wurde, ob du diese evt. zurückbekommen kannst.Das Bundessozialgericht hat am 1.12.2009 entschieden,dass duale Studiengänge gegen Arbeitsentgelt nicht sozialversicherungspflichtig sind.