Studienbeihilfe: Rückzahlung bei Nichtbestehen, Einkommen?
Guten Tag,
wie ist eine Studienbeihilfe zu sehen, die bei erfolglosem Studium zurückgezahlt werden muss?
Auf meiner Monatsabrechnung ist dieser Beitrag als steuerpflichtig deklariert, aber gilt es als "normales" Einkommen also wie ein Entgelt bei normalem Arbeitnehmer? Der Arbeitgeber zieht mir keine Steuern ab, aber da jetzt bald wieder die Einkommenssteuererklärung ansteht, würde ich gerne wissen, wie ich mich zu verhalten habe.
In meinem Vertrag steht eine Klausel, die die Rückzahlung bei erfolglosem Studium in voller Höhe verlangt. Spricht ja irgendwie dagegen, darauf ganz normal Steuern und Sozialabgaben zu zahlen, denn in dem Fall, dass ich das Studium nicht schaffe sprich exmatrikuliert werde, hätte ich ja Steuern und Sozialabgaben gezahlt, für Geld, dass ich gar nicht habe.
Falls die Höhe der Beihilfe eine Rolle spielt, sie liegt bei 820€ monatlich. Bis jetzt habe ich keine Steuern darauf gezahlt, wenn ich zahlen muss, wieviel kommt da ca. auf mich zu?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
1 Antwort
ich vermute,dass es sich bei dir um einen dualen Studiengang handelt. In diesem Fall wäre die monatliche Ausbildungsbeihilfe steuerpflichtig aber bei 820€ und Steuerklasse 1 fällt keine Lohnsteuer an. Mit der Sozialversichung sieht es anders aus. Hier wäre aber zu prüfen, falls bei dir Sozialversicherung abgezogen wurde, ob du diese evt. zurückbekommen kannst.Das Bundessozialgericht hat am 1.12.2009 entschieden,dass duale Studiengänge gegen Arbeitsentgelt nicht sozialversicherungspflichtig sind.