Stromleitung angebohrt wer zahlt?

3 Antworten

Also frage ich mich wer zahlt ich oder der Vormieter der es verheimlicht hat?

Was heißt "verheimlicht" .... der muss Dir nicht sein Missgeschicke mitteilen ... der Schaden wurde damals behoben und Du hast den gleichen Fehler gemacht wie besagter Vormieter ..... ergo bist Du auch für die Schadenbehebung verantwortlich ... sprich Du bezahlst.

Der Schaden wurde nicht behoben er hat da einfach nur ein Dübel reingesteckt und wahrscheinlich sein Schrank aufgehangen

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@NS999

Wenn hier ein Sicherheitsmangel gegeben ist, dann wäre es an Deinem Vermieter den GrundSchaden zu beheben .

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Zuerst einmal, etwas was kaputt ist, kann man nicht noch einmal kaputt machen.

Das es der Vormieter bereits beschädigt hat und der Schaden nicht behoben wurde, kannst Du nicht nachweisen.

Bleibt also an Dir hängen.

Aber eigentlich ist das logisch, wo das Kabel lang läuft. Kabel laufen immer senkrecht oder waagerecht von Abzweigdose zu Steckdosen und Schaltern. Wer halt zu faul ist die Steckdose raus zu nehmen um mal genau zu schauen, von wo das Kabel kommt, der muss halt (Lehr) Geld zahlen.

Leg die Steckdose doch tot, also abklemmen in Abzweigdose. Dann kann sich der Nachmieter damit rum ärgern.

Aber ist das nicht ein Fall für Deine Privat-Haftpflichtversicherung?

Der Verursacher, also du, musst für einen Schaden haften.

Dem Vormieter musst du nachweisen, dass er den Schaden verursacht hat, ein Foto wird da nicht ausreichend sein, sondern es sollte schon ein Gutachter sein, z. Bsp. ein Gutachter der IHK.

Und die Kosten? Die hast zunächst du zu tragen. Die Frage ist, ob Schaden , Reparaturaufwand und Gutachten den finanziellen Aufwand lohnen.

Zumindest mit deinem Vermieter solltest du ein Einvernehmen herstellen.

Aber muss ich dann auch für denn schaden vom Vormieter zahlen?

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@NS999

So wie es von dir geschildert wird, musst du das mit dem Vermieter verhandeln.Nur der Vormieter ist weg, und der Vermieter wird ihm nicht nachlaufen.

Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, Thema Brandschutz, ist die Feuerwehr ein guter Ansprechpartner - und die wissen genau, was in einem Altbau vom Vermieter über die Jahre alles nicht beachtet wurde...

Der Vermieter hätte bei der Wohnungsabnahme mehr Sorgfalt aufbringen müssen, aber das eben nur so ein Verdacht von mir...

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@qtbasket

Beim Vormieter hat doch alles funktioniert - wie willst Du einen Schaden nachweisen? Das hättest Du bei der Wohnungsübergabe machen müssen.

Jetzt bist Du für die Reparatur und Kostenübernahme in der Pflicht.

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@Snooopy155

Ich habe es ja erst heute festgestellt als ich gebohrt habe.. Wie sollte ich das bei der Wohnungsübergabe sehen 😅ich habe kein Röntgenblick 😅

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@NS999

Beim Vormieter hat doch alles funktioniert, weil er keine der Adern durchtrennt hat. Damit entfällt für ihn "arglistiges Verschweigen" bei der Übergabe. Und der Vermieter ist ebenfalls raus, denn er hat Dir nichts arglistig verschwiegen. Du hast letztlich die Leiung zerstört und daher den Schaden auch zu tragen. Oder willst Du dem Vermieter nachweisen, dass er vorsätzlich verschwiegen hat, dass die Leitung nicht mehr den VDE-Normen entspricht? Viel Vergnügen bei dieser Klage.

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@Snooopy155

Die Kommentare zeigen, wie strittig man das sehen kann - wie gesagt, es gibt Gutachter und das Netz ist definitiv kein Gutachter. Die Frage bleibt, ob sich das alles finanziell lohnt? Man möge bedenken, du bist auch nur Mieter und nicht Vermieter

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@qtbasket

Du liegst ausnahmsweise mal daneben; Ich bin sowohl Mieter als auch Vermieter und habe früher viel mit der Fehlersuche bei Elektrik zu tun. Richtig ist, dass der Fragesteller aus Kostengründen die Sache auf sich beruhen lassen sollte. Ohne vorsätzliche Täuschung wird ein Gericht keine Begründung für eine Kostenübernahme finden - und das war ja definitv nicht gegeben, wenn der Sachverhalt so zutrifft, wie es der Fragesteller schildert. Des weiteren wir sich der Vermieter intensiv überlegen, ob er sich den richtigen Mieter ausgesucht hat.

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