Stromanbieter vom Vormieter übernehmen. Pflichten?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast keine Verpflichtung, den Vorvertrag zu übernehmen, da die Kündigung des Vertrags des Vormieters dessen Sache ist. Du kannst als jemand, der gar kein Vertragsverhältnis mit dem Stromanbieter hat, ja auch nichts kündigen. Ebenso wären Strafzahlungen aufgrund vorzeitiger Kündigung Sache des Vormieters. Bedenke auch, daß wenn der Vormieter eine Abschlagszahlung von z.B. 50 EUR p.m. hatte, aber über Gebühren Strom brauchte, die Abschlussrechnung dann zu Deinen Lasten fällt.

Du kannst generell frei wählen, jedoch kann bei einem bestehenden Vertrag des Vormieters der Grundversorger nicht einfach einen neuen Anbieter für Dich auf den gleichen Zähler verrechnen. Auf jeden Fall muss eine Abgrenzung der Zeiten durchgeführt werden, d.h. Du bist dann nur verantwortlich für Stromverbrauch ab Deinem Mietbeginn. Beträge vor Einzug laufen zu Lasten des Vormieters.

Es wäre also zu klären, ob noch ein Vertrag besteht und wie lange dieser zu welchen Konditionen in Anspruch zu nehmen ist. Das vergleichst Du mit dem Anbieter, den Du eigentlich haben möchtest. Ist der Unterschied deutlich, dann musst Du überlegen, ob die Wohnung trotzdem interessant ist oder ob beispielsweise der Vormieter diesen Betrag ausgleichen muss. Gerade bei Stromschulden wäre ich hier sehr vorsichtig.