Strafverfahren wegen 3 Joints, was droht mir?

1 Antwort

Mit welchen Strafe muss ich rechnen?

Das wird initial die Staatsanwaltschaft und letztendlich ein Richter entscheiden. Mehr kann man aufgrund der Fülle an Informationen, die du uns hier überlassen hast, nicht dazu sagen.

Das Strafmaß des allgemeinen Strafrechts sieht hier eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, ggf. i.V.m. Abs. 2 BtMG)

Relevante Aspekte wäre insbesondere:

  • tatsächliche Gesamtmenge der bestellten BTM
  • Bundesland, in dem zuständige StA und Gericht ansässig sind
  • dein Alter
  • einschlägige Vormerkungen?
  • BTM-Abhängigkeit?

Nicht sicher bin ich spontan auch, ob die Einfuhr i.S.d. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG in dem hier gegenständlichen Fall nur versucht oder bereits vollendet wurde. Dafür spricht, dass die Einfuhr mit der Überquerung der Grenze bereits im wörtlichen Sinne vollendet ist. Dagegen spricht der Zweck der Einfuhr, der ja letztlich aus Tätersicht eine Besitzverschaffung (oder Drittbesitzverschaffung?) als Tatziel beinhaltet. Letzteres dürfte auch als Zeitpunkt der als Tatziel beinhaltet. Letzteres dürfte auch als Zeitpunkt der Tatbeendigung zu betrachten sein, was aber eben nicht mit dem Zeitpunkt der Vollendung kongruent sein muss. Kann aber hier wohl dahinstehen, da jedenfalls der nach der selben Vorschrift strafbare Erwerb hier bereits vollendet sein dürfte.

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