Strafe? Adressänderung Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung?

1 Antwort

Es gilt das Datum des Umzugs. Eine Strafe ist möglich, aber sehr unwahrscheinlich. Denk dran, dass mit der Ummeldung Rundfunkbeiträge fällig werden - der Befreiungsantrag, wenn ein Befreiungsgrund vorliegt, muss spätestens am 30.06. gestellt werden!

Ich meine, eine "GEZ"-Befreiung geht 3 Jahre rückwirkend.

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@Andri123

Ups - ich dachte, 3 Monate, aber ich habe es nicht nachgesehen.

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