Strafbefehl erhalten als Opfer eines Dreieckbetruges über eBay Kleinanzeigen(mit Paypal-Käuferschutz) was tun?
Hallo liebe Community,
vor ungefähr mehr als einem Jahr hatte ich bereits eine Frage gestellt zu einem verdächtigen Kauf über eBay...
Und mein Verdacht hatte sich dann bestätigt und ich und eine weitere Person wurden Opfer eines sog. „Dreieckbetruges“.
Nachdem ich damals über Paypal-Käuferschutz den Kauf rückgängig machen konnte, und mir mein Geld glücklicherweise zurückergattern konnte, habe ich den Fall so stehen lassen.
Leider wurde in diesem Betrug der anderen Person geschadet, denn ihr wurde ein Laptop abgezockt, für welchen der Betrüger, mich zahlen lassen hat.
Ich hatte also die Zahlung für das angebliche Handy was ich eigentlich erwerben wollte, an sie getätigt, und quasi für den Laptop des Betrügers gezahlt.
Dabei bestand nie Kontakt von mir zu der anderen Geschädigten Person, welche ihren Laptop dem Betrüger persönlich übergeben hatte und die Zahlung per Paypal mit ihm vereinbart hatte, und ich habe dementsprechend nie ein Handy erhalten...
Nun kam vor einigen Monaten Post von der Polizei, in der ich beschuldigt wurde, Warenbetrug vollzogen zu haben.
Ich wurde von der anderen Geschädigten Person angezeigt, da sie meine Paypal-Adresse hatte und mich als Täter sah.
Zur Vorladung der Polizei bin ich auch gegangen, aber eine Aussage habe ich nicht gemacht und das ganze habe ich bis heute auf mich ruhen lassen...
Nun kam es heute dazu, dass ich einen Strafbefehl zur Sache erhalten habe und nun völlig am verzweifeln bin...
Die Kosten für einen Anwalt bei Einstellung des Verfahrens müsste ich anscheinend (nach mehreren Telefonaten mit mehreren Anwälten) tragen, nur bei einem Freispruch nach Gerichtsverfahren hätte ich die Möglichkeit auf Antrag zur Übernahme der Kosten.
Ich bin völlig am Boden da ich nicht weiß wie ich die Kosten für einen Anwalt decken soll als Azubi der alleine wohnt, denn die sind fast so hoch wie die Geldstrafe und nun weiß ich einfach gar nicht was ich tun soll.
Daher geht meine Frage und Bitte an alle Juristen, Anwälte und alle anderen die mit dem Gesetz zu tun haben, mir bitte zu sagen was am besten zu tun ist und wie ich mich am besten verhalten soll...
PS: Die Einspruchsfrist beträgt noch zwei Wochen, da ich den Strafbefehl erst heute erhalten habe.
Vielen herzlichen Dank fürs lesen und ich hoffe ich wurde nicht zu emotional...
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten

Du hast keine Angaben zur sache gemacht? Die wären doch entlastend gewesen. So geht die Polizei vermutlich nicht von einem Dreiecksbetrug aus. Damals alles offen legen, inklusive Mailverkehr etc hätte evtl. Geholfen. Am besten einspruch einlegen und diese Informationen schnellst möglich offenlegen.

Und woher soll die Polizei / der Staatsanwalt wissen, dass du Opfer eines Dreiecksbetrug bist, wenn du es denen nicht erzählst? So hat die Staatsanwaltschaft anhand der Aktenlage entscheiden, und die spricht nun mal bisher gegen dich.
Das solltest du nun schleunigst richtig stellen und Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Das hätte man im Vorfeld alles ohne Anwalt aufklären können. Wenn es jetzt aber zu einer mündlichen Verhandlung kommt, kann ich dir nicht wirklich guten Gewissens empfehlen, dort allein hinzugehen. Wenn du dort wieder nichts sagst, wirst du am Ende des Tages endgültig verurteilt.

Du legst Einspruch ein und schreibst eine detaillierte Begründung. Die StA entscheidet dann, wie es weiter geht. Entweder nimmt sie die Klage zurück oder es läuft auf eine mündliche Hauptverhandlung hinaus (§ 411 StPO). Dort kannst du dann nochmal mündlich erklären, was Sache ist.

Und was meinst du, sollte ich das lieber durch einen Anwalt machen lassen, der mir dann 700€ für alles berechnen würde, oder das ganze selbst in die Hand nehmen, weil ich eben nicht dieses Geld besitze?
Vielen herzlichen Dank für deine Liebe und nette Antwort!

Schwierig. Im Vorfeld hatte man genug Zeit, um es erst mal selbst zu erklären. Wenn es aber in der Hauptverhandlung schief geht, ist die Sache erledigt. Letzten Endes musst du entscheiden, ob du dir zutraust, dem Gericht die Geschichte verständlich und nachvollziehbar dazulegen und ggf. auch die einzelnen Punkte zu beweisen. Wenn du dir keinem Anwalt nimmst, bist du in der Hauptverhandlung komplett auf dich alleine gestellt.

Ja, das Problem war dass ich mich im Internet verrückt gesucht habe nach dem ich den Brief der Vorladung erhalten habe. Es hieß zudem (fast) überall ich solle keine Aussage machen, da dies meistens zu Lasten des Beschuldigten festgehalten wird...
ich verstehe aber echt nicht wie man sowas ungerechtes durchgehen lässt in einem sozialen Rechtsstaat... macht mir Kopfschmerzen ehrlich

Was erwartest du? Nach der bisherigen Aktenlage sieht es so aus, als wärst du der Betrüger. Das wurde dir auch dargelegt. Wenn du dem nicht widersprichst, geht man davon aus, dass das so korrekt ist. Nichts sagen ist dann sinnvoll, wenn du tatsächlich schuldig bist. Ansonsten nur, wenn du dich später über den Rechtsanwalt äußern willst. Missverständnisse sollte man aber schon aufklären. Besonders, wenn sie dich belasten.
Wenn jemand mit einem blutigen Messer in der Hand schnell durch die Straße läuft und man später da, wo er hergekommen ist, einen Toten findet: Was meinst du, passiert, wenn sich derjenige dann nicht zu dem Verdacht äußert?
Kann ich denn dies nach Anspruch noch tun?
also Einspruch einlegen und eine Aussage bei der Polizei machen - ist dies möglich?