Strafbefehl: Alkohol am Steuer - wurde aber nicht direkt erwischt.

5 Antworten

Gut, es gab Jemanden, der es verkehrt fand, dass Du alkoholisiert gefahren bist.

Er hat eine Anzeige erstattet.

Die Polizei hat Dich aufgesucht und per Blutprobe und Rückrechnung festgestellt was Du intuss hattest, als Du im Wagen gesessen hast und gefahren bist.

Buche es auf das Konto Erfahrungen und trage es wie ein Mann. Als Gartenfreund weisst Du ja: "nur die Harten kommen in den Garten."

Die 800,- Euro kann ich nicht einschätzen, weil es ja Tagessätze sind und ich nicht weiss, wie viele Tagessätze es sind.

8 Monate Fahrverbot ist allerdings so viel, dass es schon eine happige Promillezahl sein muss, oder gab es schon mal etwas in der Richtung?

Mit einem guten Anwalt könnte es sein, dass Du die 8 Monate etwas runter bekommst und dafür mehr Geldstrafe.

Ja vielleicht hast du recht. Strafen muß sein. Aber so hoch?

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@Gartenfreund

Wie schon gesagt wurde, es kommt drauf an wie hoch dein Promillewert war. 8 Monate kommt mir auch recht viel vor.

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Grundsätzlich gilt, wer Mist baut muß dafür gerade stehen.

Auf der anderen Seite muß dies auch bewiesen werden.

Es muß also bewiesen sein, das du gefahren bist. Das nicht deine Freundin in deinem Auto gewartet hat um dich nach Hause zu fahren. Es wäre ja möglich, dass man nur so tat, als ob man fährt, aber gar nicht gefahren ist.

Des weiteren besteht ja die Möglichkeit, dass man zu Hause erst einmal einen oder auch drei ordentliche Schnäpse getrunken hat, weil man sich ja beim öffentlichen Umtrunk so sehr zurückgehalten hat. Also wegen der Fahrerei, da man ja keinesfalls besoffen Auto fahren würde.

Als dann die Polizei kam, war man durch die 3 Schnäpse etwas verwirrt und ist mit zur Alkoholprobe gefahren. Vielleicht hat man auch gedacht, mann solle ein paar verschiedene Alkohole probieren, was sich später als Irrtum herausstellte.

Alles in allem, sollte es einige Möglichkeiten geben (oder gegeben haben) die Sache mit nur einem Schrecken und ein paar Euro Gerichts-Gebühr bewenden zu lassen.

Aber ich war an dem Abend nicht mit dabei und kann nicht bezeugen wie es sich tatsächlich zugetragen hat.

Lieber TBergmann,

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Ria vom finanzfrage.net-Support

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Wieso benötigt man denn da eine Rechtsschutzversicherung? Wolltest du Einspruch erheben oder wie? Weil die Strafe muss man ja selbst bezahlen, soweit ich weiß. Wieviel hattest du denn eigentlich getrunken? Hab gerade mal im Bußgeldkatalog (bei http://www.bussgeldrechner.net/alkohol-am-steuer/) nachgeschaut - da ist das maximale Fahrverbot bei drei Monaten - oder hab ich da was falsch verstanden? Wie ist das denn ausgegangen?

LG und danke für die Antwort

Ob direkt erwischt, oder angezeigt - nach dem Richterspruch entscheidet es sich erst, ob die Rechtsschutzversicherung für die Anwaltskosten aufkommt.

Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt, wenn am Ende ein Urteil wegen fahrlässiger Tat erfolgt. Wird ein Vorsatz nachgewiesen, zahlst Du selbst.

Ja im strafBefehl steht wegen Fahrlässigkeit. Gruß

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@Gartenfreund

Damit wäre die Frage nach den Anwaltskosten geklärt und die Höhe der Strafe ist in meinen Augen angemessen, sorry!

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Worum geht es hier? Um die Höhe der Strafe oder um die Feststellung, ob der Tatvorwurf stimmt? Wenn du deine Schuld nicht eingestanden hast, würde ich sofort einen Anwalt konsultieren. Man kann auch zu unrecht jemanden anzeigen, so etwas kommt vor und ist strafbar. Wenn du aber die Tat zugegeben hast, dann könnte dennoch ein Anwalt helfen den Strafmaß etwas zu reduzieren. Ich hatte auch früher einmal 3000 Euro zahlen müssen (Strafbefehl), mit einem Anwalt nur 600 Euro zzgl. Anwaltskosten.. Es hatte sich dennoch gelohnt.. ^^