Strafanzeige und nicht weiter verfolgen. Erhalte ich einen Brief von Staatsanwaltschaft, dass Verfahren eingestellt wurde?
Ich und meine Freunde wurden von einem Angestellten der Bar verbal angegriffen und wir riefen die Polizei. Ich habe eine Anzeige gegen ihn bei der Polizei gemacht und er eine gegen mich (aufgrund der Tatsache, dass ich ihm gesagt habe, er solle seinen Mund halten, nachdem er mir das gesagt hat). Wir haben uns vor Ort geeinigt, dass wir das nicht weiter verfolgen wollen und ein Polizist war bei mir und ein anderer bei ihm. Allerdings habe ich den Moment nichts gehört/gesehen, als der Polizist in die Anzeige eingetragen hat, dass der Typ kein Interesse an einem Verfahren hat. Nun ist die Frage, wie kann ich sicherstellen, dass der Mann nicht an einem Verfahren interessiert ist (und keinen zusätzlichen Strafantrag stellt). Bekomme ich auch ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass seine Anzeige (Verfahren) gegen mich eingestellt wurde?
1 Antwort

Die Beleidigung (§ 185 StGB), die hier ja vermutlich im Raum steht, ist ein absolutes Antragsdelikt (§ 194 Abs. 1 Satz 1StGB).
Wenn bereits bei der Sachverhaltsaufnahme durch die Polizei mitgeteilt wird, dass an einer Verfolgung kein Interesse besteht, wird gar nicht erst ein Verfahren aufgemacht. Der Einsatz wird dann lediglich polizeiintern dokumentiert. Die Staatsanwaltschaft ist m. W. hier überhaupt nicht involviert, entsprechend wird das nicht eröffnete Verfahren auch nicht eingestellt.
Du kannst aber auf der Polizeiwache unter Angabe deiner Personalien sowie Ort und Zeit nachfragen, ob von der Gegenseite ein Strafantrag vorliegt.
[...] und er eine [Strafanzeige] gegen mich (aufgrund der Tatsache, dass ich ihm gesagt habe, er solle seinen Mund halten, [...]).
Ich würde hier schon den Beleidigungscharakter in Frage stellen, zumindest aber vehement jedes öffentliche Interesse an der Verfolgung bestreiten. Sprich: Ein Verfahren wird (sofern überhaupt eröffnet) so oder so einstellt.
