Strafanzeige und nicht weiter verfolgen. Erhalte ich einen Brief von Staatsanwaltschaft, dass Verfahren eingestellt wurde?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Beleidigung (§ 185 StGB), die hier ja vermutlich im Raum steht, ist ein absolutes Antragsdelikt (§ 194 Abs. 1 Satz 1StGB).

Wenn bereits bei der Sachverhaltsaufnahme durch die Polizei mitgeteilt wird, dass an einer Verfolgung kein Interesse besteht, wird gar nicht erst ein Verfahren aufgemacht. Der Einsatz wird dann lediglich polizeiintern dokumentiert. Die Staatsanwaltschaft ist m. W. hier überhaupt nicht involviert, entsprechend wird das nicht eröffnete Verfahren auch nicht eingestellt.

Du kannst aber auf der Polizeiwache unter Angabe deiner Personalien sowie Ort und Zeit nachfragen, ob von der Gegenseite ein Strafantrag vorliegt.

[...] und er eine [Strafanzeige] gegen mich (aufgrund der Tatsache, dass ich ihm gesagt habe, er solle seinen Mund halten, [...]).

Ich würde hier schon den Beleidigungscharakter in Frage stellen, zumindest aber vehement jedes öffentliche Interesse an der Verfolgung bestreiten. Sprich: Ein Verfahren wird (sofern überhaupt eröffnet) so oder so einstellt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Vielen Dank für die Antwort!

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