Stimmt dass das mein freund für alle 3 kinder Unterhaltspflicht ist auch wenn eins bei ihm lebt?
Ich dachte immer er wäre nur für die Kinder Unterhaltspflicht die nicht bei ihm wohnen und für das 3. Gibt es das Kindergeld das ich wiederum bekomme. Jetzt bin ich verwirrt. Weil die Frage ist wie viel Unterhalt er zahlen muss abhängig davon wie hoch sein Einkommen und die Miete ist da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. Mir wurde gesagt dass es normalerweise so ist dass der Mann 1700 - 1160 = 540 also 540 aufgeteilt für alle Kinder bezahlen müsste, sodass dem Mann dann noch 1160 zum extieren übrig bleiben. Aber die Berechnung geht nur wenn der Mann alleine wohnt und man davon ausgeht dass eine günstige Miete hat. Ein Hartz IV Empfänger bekommt zb 446 und die Wohnung für eine Person kostet 400 Euro dann wäre er noch über dem Satz. Aber wie wäre es wenn der Mann noch zwei weitere Personen zu ernähren hat wie würde sich dann der Mindesexistenswert berechnen lassen denn schließlich brauchen 3 Leute mehr essen Miete und so weiter und dann wären ja 1160 zu knapp. Im Normalfall ist die Frau dann auch in der Lage zu arbeiten aber ich bin es leider nicht und deswegen müssen wir wissen wie viel er zahlen muss und wie das berechnet wird.
1 Antwort
Du hast - Bedürftigkeit vorausgesetzt - einen eigenen Leistungsanspruch gegenüber SGB II.
Weiterhin besteht vermutlich / u.U. Anspruch auf Kinderzuschlag.