Stiefkind Erbanspruch?
Guten Tag, meine Eltern haben ein Berliner Testament, in dem einer beim ableben alles erbt und danach die Kinder. Mein Vater ist nicht der leibliche Vater meines Bruders. Mein Mutter ist nun verstorben, mein Vater hat alles geerbt. Was passiert wenn mein Vater verstirbt, erbt mein Bruder, obwohl nicht das leibliche Kind meines Vaters? Mein Vater hat keinen Kontakt mehr zu meinem Bruder.
3 Antworten

Das kommt etwas auf die Formulierung des "Berliner Testaments" an.
Wenn dort steht:
"Nach dem Tod des Erstversterbenden, erbt der überlebende Ehegatte als unbefreiter Vorerbe das gesamte Vermögen.
Nachdem Tod des Zweiversterbenden geht das Vermögen zu gleichen Teilen auf die Kinder Sommer und Winter über."
Dann geht es an die beiden Geschwister über, egal, wie die Kindschaftsverhältnisse sind.
Bei allen anderen Formulierungen, wäre es nötig genau zu prüfen.

Ich wollte auch nur zusätzlich darauf hinweisen, weil es gut sein kann, dass dem Fragesteller möglicherweise gar nicht bekannt ist, ob sein Bruder vom Vater adoptiert wurde. Das wird nicht in jeder Familie an die große Glocke gehängt.
Laut Frage oben werden die "Kindre" ja gleichwertig genannt.

Ist der Vater nur nicht der leibliche oder auch nicht der rechtliche Vater des Bruders?

Der rechtliche Vater wäre er ja auch, wenn beide zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet gewesen wären, das meinst Du wohl?

Wenn nicht im Testament bedacht und nicht adoptiert, erbt dieser Bruder nichts.
Vielleicht zusätzlich der Hinweis: Selbst wenn die Kinder nicht drin stehen, aber der Vater den Bruder adoptiert hat, erben sie auch zu gleichen Teilen.