Meine Steuerunterlagen sind auf dem Weg vom Finanzamt zu mir verschwunden, was kann ich nun tun?

3 Antworten

Was weg ist, ist weg.

Aber wer kommt denn auf die Idee ein komplettes Geschäftsbuch mitzuschicken? Man macht die E-Ü-Rechnung udn wenn das Finanzamt was aus dem Originalbuch sehen möchte, dann kommen die raus. Daher heißt das ja auch Aussenprüfung.

Eigentlich sind nur die Steuerbescheinigungen der Banken udn des Arbeitgebers im Original einzureichen. Alles andere nur auf Anforderung und als Kopie.

Aber wie auch immer, wenn es im Nirvana des Poststreiks untergegangen ist, dann Pech. Die Bescheide hast Du ja.

Mein Steuerberater schickt anscheinend alles an das Finazamt weiter, da es sowieso nicht viel ist, und das schon seit Beginn meiner Selbstständigkeit (Kleinstunternehmen). Nach Absprache mit dem Finanzamt muss ich ein einfaches Kassenbuch führen + Rechnungen, Versicherungsunterlagen, Rentenbescheide, usw. Mir wäre wohler, wenn ich wenigstens eine Bescheinigung über den Verlust bekäme, für evtl. spätere Prüfungen, aber mein Steuerberater bezweifelt, dass ich so etwas bekomme. Aber vielen Dank für Deine Antwort, vermutlich muss ich das auch so sehen: weg ist weg.

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@Scholzi

Es gibt ja die Unterlagen über die NAchforschungen. Eventuell noch offiziell abfragen, wann das FA die Sachen abgeschickt hat.

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@wfwbinder

So, ich habe mich entschlossen, die Sache ad acta zu legen, die Angelegenheit ist nicht zu klären, weder beim Steuerberater noch beim Fianzamt. Im Fianzamt kann man sich nicht erinnern, was alles bei den Unterlagen war, normalerweise wurde das Kassenbuch auch nicht mitgeschickt, aber der Steuerberater besteht darauf, dass es diesmal so war, warum auch immer.... Meine Sachbearbeiterin am FA hat mir geraten, eine Aktennotiz über den Vorgang anzufertigen, mit Verweis auf unser Telefongespräch und dann die Sache zu vergessen. Sie kann sich an nichts mehr erinnern, weder an meine Unterlagen noch an den Vorgang des Zurückschickens,und es existiert anscheinend auch kein Vermerk darüber. Also sag ich auch: weg ist weg.

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Du hast doch sicher Kopien von allen Originalen, die Du an das Finanzamt verschickt hast. Das ist dann zwar nicht mehr so gut wie ein Original, sollte jedoch zunächst mal ausreichen.

Ich gebe jedenfalls kein Original aus der Hand, ohne eine Kopie (typischerweise eher ein Scan und eine Kopie für die elektronische Ablage) gemacht zu haben.

Bis auf das Kassenbuch ja, das hab ich nicht kopiert.