Steuerrückerstattung bei einer Abfindung
hallo zusammen
ich werde zum 31.01.2015 betriebsbedingt gekündigt und erhalte eine abfindung von 150.000 € und werde dann 2 jahre alg 1 und dann in rente gehen
meine frage ist folgende
nach der 5-tel regelung werde ich wohl im januar 2015 ca. 117.000 € netto bekommen wobei gut ca 30.000 € an steuern anfallen.....da ich im januar nur noch ein gehalt bekommen werde sagte man mir das ich für das 2015 zuviel steuern gezahlt habe...wie hoch wäre eine ungefähre rückerstattung ?
Baujahr 1955 Witwer und zu 50 % schwerbehindert
vielen dank für die antworten
2 Antworten
Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen - und dazu zählt auch das Arbeitslosengeld, verpflichten zu weiteren Einkommenssteuererklärungen.
Wenn Du mir Dein normales Gehalt nennst und die Höhe des ALG I, sowie den Familienstand, kann ich Dir das berechnen.
Aber es wird wegen des Progressionsvorbehalts auf das ALG I vermutlich weniger sein, als erwartet.
Du hast durch die Abrechnung im Jahr 2015, mit geringen anderen Einkünften kommt ohne die Abfindung nur eine Jahressteuer von 664,- raus. mit der Abfindung 1/5 davon = 30.000,- das bringt es auf ca. 8.500,-
Das ALG I bringt Dir ein Problem, da kommt nichts mehr raus, sondern Du solltest einige Tausend für eine Nachzahlung zurück legen.
kein problem
brutto 4500 € = 3200 netto wegen zuschuss privater krankenversicherung
alg 1 = 1680 €
single steuerklasse 1