Steuerrückerstattung bei einer Abfindung

2 Antworten

Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen - und dazu zählt auch das Arbeitslosengeld, verpflichten zu weiteren Einkommenssteuererklärungen.

Wenn Du mir Dein normales Gehalt nennst und die Höhe des ALG I, sowie den Familienstand, kann ich Dir das berechnen.

Aber es wird wegen des Progressionsvorbehalts auf das ALG I vermutlich weniger sein, als erwartet.

kein problem

brutto 4500 € = 3200 netto wegen zuschuss privater krankenversicherung

alg 1 = 1680 €

single steuerklasse 1

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@Netter1000

Du hast durch die Abrechnung im Jahr 2015, mit geringen anderen Einkünften kommt ohne die Abfindung nur eine Jahressteuer von 664,- raus. mit der Abfindung 1/5 davon = 30.000,- das bringt es auf ca. 8.500,-

Das ALG I bringt Dir ein Problem, da kommt nichts mehr raus, sondern Du solltest einige Tausend für eine Nachzahlung zurück legen.

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