Steuerrückerstattung auf falsches Konto - wie buchen?

2 Antworten

Ich verstehe die Frage nicht.

Wenn Du eine EÜR erstellst, mußt Du betriebsbedingte Einnahmen und Ausgaben dokumentieren, für diese brauchst Du Belege.

Einkommensteuerzahlungen und -erstattungen gehören ja nicht dazu. Die werden also weder eingebucht noch ausgebucht und müssen auch nicht belegt werden.

Obwohl Du doch in Form des Steuerbescheides sogar einen Beleg hättest, falls ein Betriebsprüfer sich bei Dir verirrt und nun ausgerechnet danach fragen sollte.

Warum sollte der danach fragen?

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Warum willst Du das buchen?