Steuerrrklärung machen?

2 Antworten

Wenn das Einkommen eine Höhe hat bei der man steuerpflichtig wird, muss man selbstverständlich auch als Pflegefall eine Steuererklärung abgeben.

Allerdings lassen sich Pflegeheimkosten ja teilweise als außergewöhnliche Belastungen vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Bei so knappen finanziellen Verhältnissen dürfte es wenig wahrscheinlich sein, dass man dann überhaupt noch in eine steuerpflichtige Höhe kommt.

Teilweise habe ich geschrieben deshalb, weil die Kosten der Zimmermiete und der Versorgung mit Nahrung nicht abziehbar sind, sondern nur der Pflegeanteil und dann auch nur das, was von der Pflegeversicherung nicht übernommen wird.

Es gibt niemanden, der für Dich eine eventuell festzusetzende Steuer zahlt. Das mußt Du selber.

Auch pflegebedürftige Rentenbezieher sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, soweit keine Nichtveranlagungsbescheinigung des FA vorgelegt werden kann.

wenn ja wer zahlt die nachvorderung ?

Eine solche dürfte kaum zu erwarten sein, wenn anteilige Kosten der Unterbringung in einer Senioreneinrichtung plus Pflege durch das Sozialamt übernommen werden.