Steuerpflichtig bei Privatveranstaltung?

3 Antworten

Wenn Du Kleinunternehmer bist, musst Du keine Mehrwertsteuer drauf schreiben und erheben. Und bei einer Privatveranstaltung auch nicht.

Wenn das eine reine Privatveranstaltung ist, bei der kein Gewinn erzielt werden soll, dann kannst Du das über dein Privatkonto machen. Denn das hat mit dem Unternehmen ja nichts zu tun. Aber Du musst dann auch alle Ausgaben, und überhaupt alles vom Geschäftlichen trennen. Du kannst dann nicht z.b. Gegenstände, die zum Unternehmen gehören, privat benutzen.

Ob Dir das Finanzamt das glaubt, wenn Du als Veranstalter eine Privatveranstaltung machst und dabei Eintritt verlangst, das ist eine andere Sache. Aber möglich ist das schon.

Mit der Sachverhaltsbeschreibung wird das nichts, daher nur die folgenden Hinweise zur Lösungsfindung:

1. Was genau ist an einer Veranstaltung, zu der 200 Tickets verkauft werden, "privat"?

2.Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen

"die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler"

Ob die Versnstaltung darunter fällt, kann man aus der Beschreibung nicht ersehen.

(§ 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG, den solltest Du als Veranstalter kennen).

3.Nun bist Du Kleinunternehmer. Oben schreibst Du aber von "WIR". DEIN Kleinunternehmertum greift nicht, wenn nicht DU der Veranstalter bist.

Das kommt auf die Art der Veranstaltung an.

Techno Veranstaltung

0
@B4ttl3pl43r95

Wenn nicht die Kleinunternehmerregelung angewendet wird, dann führt da natürlich kein Weg am Regelsteuersatz (19 %) vorbei.

0