Steuernachzahlung wegen übertragung meines 50% Anteils der Eigentumswohnung an den Exmann
Hallo liebe Finanzexperten, in 2004 haben mein jetziger Exmann und ich eine Eigentumswohnung gekauft (zu 100% finanziert). Diese war dann permanent vermietet. Mit der Mieteinnahme wurde die monatliche Rate gedeckt. In 2009 kam dann die Trennung und die Scheidung im Februar 2012. Die Eigentumswohnung war nicht Bestandteil der Scheidung, was sicher ein Fehler war. Im Dezember 2012 habe ich meinem Exmann meinen halben Anteil an der Wohnung per Notarvertrag übertragen. Als Gegenleistung wurde ich aus der Gesamtschuldnerhaftung der Bank entlassen und aus dem Grundbuch gestrichen. Das FA sieht nun dass ganze als privates Veräußerungsgeschäft und spricht von einer Einnahme in Höhe von 12.000,- € Hätte ich diese Summe bekommen könnte ich auch die 3500.-€ Steuern nachzahlen die das FA nun haben will. Da die Wohnung vermietet war und mir der halbe Anteil nur 8 Jahre gehörte verstehe ich zwar diesen privaten Veräußerungsparagraphen, allerdings fehlt mir das Verständniss Schulden die ich nicht mehr habe versteuern zu müssen. Ich hoffe sehr dass es hier einige schlaue Köpfe und geduldige Experten gibt die mir weiter helfen können. Vielen Dank im voraus.
1 Antwort

Leider fehlen Kaufpreis bei Anschaffung, jährliche Abschreibungen, Darlehen bei Kauf, Darlehensstand beim Verkauf.
Daher kann man die Berechnungen auch praktisch nicht nachvollziehen, sondern nur "Trockenübungen" vollziehen.
Ausserdem wurden Dir mit Sicherheit keine Einnahmen von 12.000,-, sondern Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft angerechnet.
Ich versuche mal einen Fall zu konstruieren, bei dem das klappen könnte.
Kauf für 250.000,-, davon 50.000,- Grundstücksanteil. 200.000,- Gebäudewert. 4.000,- jährliche Abschreibung * 8 Jahre = 32.000,-. steuerlicher Gesamtwert danach 250.000,- - 32.000,- = 218.000,-, 1/2 für Dich 109.000,-.
Nehmen wir an Anfangsdarlehn 250.000,-, Es wurden 1 % getilgt bei Annuitäten steigt dann die jährliche Tilgung, also sagen wir 25.000,- wurden getilgt auf 225.000,- 1/2 = 112.500,-, als Verkaufspreis.
Hier wäre der Gewinn nur 3.500,-.
Vermutlich gibt es noch andere Einflüsse, aber ohne die Anfangswerte ist es, wie schon geschrieben Kaffeesatzleserei.
Natürlich wäre es besser gewesen es als Scheidungsfolge zu machen. Alles frei.

Eindeutig, aber der Scheidungsanwalt hätte die zwingend zum Steuerberater schicken müssen, denn dass es ein Problem sein kann müßte er wissen, oder er hätte eine ganze Menge an Vorlesungen hinter dem Pfeiler sitzend verbracht.
Die eventuellen Schadenersatzansprüche gegen die Scheidungsanwälte dürften noch nicht verjährt sein.
Sehe ich auch so. Hätte sie noch die zwei Jahre gewartet, wären die Steuern nicht angefallen.
Rechtsanwälte sind zur steuerlichen Hilfeleistung befugt - also haften sie auch.
Befugt ja, aber in den seltensten Fällen geeignet.
Ja, das ist ja nicht neu.
Das ist einer der Gründe, warum ich dads StBerG nicht verstehe.
Hallo, erst mal vielen Dank für die Anwort. Am Beispiel sehe ich dass mehr Daten benötigt werden als ich liefern kann, was mir zeigt dass ich anscheinend sehr naiv und blauäugig war (oder bin). Kaufpreis und Darlehen waren eins und lagen bei 63.000€ Wieviel davon auf Grundstücksanteil und wieviel auf den Wohnungsanteil fiel weiß ich leider nicht. Darlehensstand bei Übertragung lag bei 54.000€. Ob es eine Abschreibung gegeben hat, ist mir leider auch nicht bekannt, aber ich vermute eher nicht, da nicht neu gebaut und auch nicht selber genutzt. In der Rechnung des Notars wird die Mithaftentlassung mit 12.600€ beziffert. Ich hoffe diese Angaben helfen etwas weiter. Vielen Dank im voraus.
Natürlich stand im Steuerbescheid "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" ( Trau mich kaum zu fragen, besteht ein Unterschied zwischen Einnahmen und Einkünften?)
Was die Zahlen angeht, ja.
Vom Grundsatz her ist aber klar, was hier passiert ist, oder? Hier war kein Steuerberater mal wieder teurer als ein Steuerberater.