Steuernachzahlung nach Rückabwicklung

3 Antworten

wenn schon Rückabwicklung, dann auch richtig, d.h. alle Steuervorteile müssen rückabgewickelt werden egal ob eigengenutzt oder vermietet. Natürlich von Dir

Offen bleibt die Möglichkeit Deinen Makler auf Schadensersatz zu verklagen,.

Wenn Du einen Verlust zwischen Kaufpreis und Rückabwicklungspreis erleiden solltest, kannst Du das beim Finanzamt als Verlust aus V eräußerungsgeschäften geltend machen und später mit entsprechenden Gewinnen verrechnen.

Verrate uns doch mal als Basisinformation, ob die ETW eigen- oder fremdgenutzt war und,welche Steuern Du deshalb meinst. Desweiteren: Was heißt "rückabgewickelt"? War der Kauf von Anfang an, z.B. wegen einer Anfechtung nichtig, oder, sind nur Wandlungsrechte ausgeübt worden?

...und was mit Steuervergünstigung gemeint ist.

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@EnnoBecker

@ EnnoBecker

Was wird denn wohl mit Steuervergünstigung gemeint sein?

Schon mal etwas von "AfA" gehört?

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@Peter253

Doch, davon hab ich entfernt schon mal was gehört. Aber das gehört zu den Werbungskosten, genau wie alle anderen Werbungskosten auch, und ist keine Steuervergünstigung.

Aber in einem hast du natürlich recht: Wenn schon der Frager keine Ahnung von der Materie hat, hat er auch das Recht auf eine ebensolche Antwort.

kopfschüttel

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@ Privatier59

Verrate uns doch mal, welche Steuervorteile es denn für eine eigengenutzte Immobilie noch gibt?

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@Peter253

Peter, vielleicht gibst du uns einen Tip, welche Steuervorteile es denn für eine eigengenutzte Immobilie gibt?

Ich weiß nicht mal einen.

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@Peter253

Peterle:Wenn Du Nachhilfe im Steuerrecht suchst, dann kauf Dir ein Buch!

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Die Wohnung war fremdvermietet und ich habe jährlich mit der Anlage V einen Steuervorteil geltend gemacht. Rückabwicklung: Kurz nach dem Kauf stellten sich Mängel raus, sowie eine große Differenz zwischen Wert und Kaufpreis. Der Makler stellte sich als Betrüger heraus. Leider musste ich 3 Jahre lang kämpfen um eine Gerichtsverhandlung zu bekommen. Der Makler ist den Gerichten bereits bestens bekannt.