Steuernachzahlung bei Zusammenveranlagung mit Ehefrau für KG-Bezug 365Tage in 2018?
Habe 2018 für das ganze Jahr KG bekommen, muss ich bei Zusammenveranlagung beim EK-Jahresausgleich mit meiner Frau dafür Steuern nachzahlen?
2 Antworten
bei Bezug von Krankengeld besteht Abgabepflicht, die Abgabe wäre bis zum 31.07.2019 (!!) notwendig gewesen.
somit ist die Steuererklärung bereits in Verzug, was mit 0,25% Zuschlag der festgesetzten Steuer (mind. 25 €) PRO MONAT (§ 152 AO) zu Buche schlägt.
eine Nachzahlung ist möglich, da keine weiteren Zahlen genannt werden, ist keine Prognose möglich
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wurzlsepp6682
14.06.2020, 22:14
@LittleArrow
wenn mir keine Zahlen genannt werden, gebe ich keine Prognose ab! wurde bereits zuoft auf die Zahlen, die ich genannt habe, festgenagelt, obwohl mir nicht alle erforderlichen Zahlen vorgelegt wurden.
Du nicht - ihr
So so.
Wenn die Ehefrau - sagen wir - einen "normalen" steuerpflichtigen und besteuerten Verdienst hat, dann würde doch bei einer Zusammenveranlagung einerseits durch den Grundfreibetrag - auch - des Ehemannes das steuerpflichtige Einkommen gemindert. Sofern dann immer noch ein zu versteuerndes Einkommen verbleibt, dann wird dieses mit einem Steuersatz besteuert, der erst nach der Berücksichtigung des Krankengeldes (Progressionsvorbehalt!) bestimmt wurde. Das wäre meine Prognose gewesen.