Steuernachzahlung bei Nebenjob und sozialabgabepflichtig??
Hallo und zwar hab ich ein kleines Problem und bräuchte sehr dringend Hilfe.
Und zwar bin ich zurzeit Azubi, hatte 1 Nebenjob und hab mir noch ein 2 gesucht weil ich nie auf die vollen 450€ gekommen bin. Da ich alleine wohne brauchte ich das Geld und hab auf die Frage haben sie noch ein Nebenjob mit nein geantwortet, weil ich gedacht habe die Fragen nur damit sie sich sicher sein können das ich samstags komme und nicht irgendwo anders arbeiten bin. Außerdem hatte ich eine Falsche Information da ich gedacht habe egal wie viele Nebenjobs Hauptsache nicht über 450€.
Jetzt ist das Problem das der Chef vom 2 Nebenjob das herausgefunden hat und mich kündigte. Darauf hin rief ich sofort an erklärte ihm das ich das Geld brauch da ich alleine wohne und das ich auch beim 1 Nebenjob kündige (weil ich da eh sehr wenig verdient habe und die letzten 3 Monate gar nicht mehr da war)
Jetzt die Frage muss ich irgendwelche steuern nachzahlen und ich hab mitbekommen das der Chef meinem Vorarbeiter geschrieben hat das ich beten soll das ich nicht sozialabgabepflichtig werde was soll das bedeuten und geht das so einfach ?
Was ist wenn ich dort auch kündige und mir komplett was neues suche wäre das dann alles geklärt ??
Ich danke jedem der sich das durchgelesen hat und mir bei dem Problem weiter helfen kann.
Mfg
B
1 Antwort
Die nicht beim AG gemeldeten Nebeneinkommen sind sehr dumm von Dir gewesen, weil Du dir damit unnötige Probleme verschafft hast, die du mit einer regulären Genehmigung gar nicht erst nicht gehabt hättest.
Allerdings ist eine Kündigung nur dann rechtsgülitig, wenn Du vorher eine Abmahnung (mindestens 2x) erhalten hast. Ist das der Fall?
Falls nein, kannst und solltest Du gegen die Kündigung vorgehen. Dazu wendest Du direkt dich an die Personalleitung und an die Geschäftsführung. Bitte nimm mal mit der für den Betrieb verantwortlichen IHK Kontakt auf, weil Du dir keinen Arbeitsrechtler leisten kannst.
Eine Nachversteuerung sehe ich aktuell nicht. Welches Geld sollte denn auch nachversteuert werden? Irgendwelche Steuern sind zur Zeit das geringste Problem.
Verhaltensbedingten Kündigungsgründe in der Ausbildung
- mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen
- mehrmaliges Fernbleiben vom Berufsschulunterricht
- wiederholte beharrliche Arbeitsverweigerung, wenn dadurch die Ausbildung nicht mehr möglich ist
- wiederholte Störung des Betriebsfriedens
- mehrmaliges Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Genehmigung
- nicht genehmigte Nebentätigkeiten
- eigenmächtiger Urlaubsantritt
- planmäßiger Unterschlagung eines größeren Geldbetrages