Steuernachzahlung anrechenbar, wenn ehem. AG zu wenig Steuern für AN abführte?
Hallo zusammen, im letzten Jahr musste mein Freund für die Jahre 2009 und 2010 Steuern nachzahlen, da sein ehemaliger Arbeitgeber in den genannten Jahren steuerfreie Zulagen gewährte, die aus Sicht des FA nicht zulässig waren. Da diese Summen ja die Einkommensteuererklärung der Jahre 2009 und 2010 geändert hätte, frage ich mich, ob ich diese nun in der Einkommensteuererklärung für 2013 geltend machen kann und wo ich diese dann eintragen muss. Kann mir hierzu jemand nähere Informationen geben? Vielen Dank!!! Kati
2 Antworten

Als was denn eintragen? Einzige Relevanz dürfte das bei der Kirchensteuer haben, sofern solche gezahlt wird.

Es ändert sich dadurch das zu versteuernde Einkommen in 2009 und 2010.
Konsequenzen könnte das haben auf alle Komponenten, die einkommensabhängig sind: zumutbare außergewöhnliche Belastungen, Opfergrenze, Elterngeld, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, ...
Die Auswirkung ist jedoch wohl auf diese Jahre begrenzt und die Steuern werden ohnehin geschuldet, d.h. können auch nicht irgendwie wieder in 2013 abgesetzt werden. Als was auch? Sonderausgabenabzüge für Kichensteuer werden in 2009 und folgenden Jahren entsprechend angepaßt und vorgetragen. Die möglichen Erstattungen der Jahre 2011 und 2012 werden dann mit den Nachzahlungen für 2009 und 2010 verrechnet, so daß 2013 wiederum keine Auswirkung festzustellen sein wird.
Wenn das bereits im letzten Jahr passiert ist, gibt es wohl auch keinen Ansatzpunkt mehr für die Überprüfung dieser Nachzahlungen, denn auch das Finanzamt ist ja nicht perfekt. Vielleicht fehlte ja nur eine passende Argumentation. Einspruchsfristen sind wohl abgelaufen, d.h. nun ist der Vorgang soweit abgeschlossen. Steuerlich nicht geltend zu machen.