Steuern zahlen bei lose?

1 Antwort

Wo wirst Du es anbieten?

Es gilt hier § 4, Nr. 9 b UStG, was bedeutet:

Zu steuerpflichtigen Umsätzen führen damit insbesondere die folgenden Vorgänge:

  • Im Inland steuerbare Umsätze von Online-Glücksspielen.
  • Genehmigte Sachlotterien zu ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, bei denen der Gesamtpreis der einzelnen Lotterien den Wert von 40.000 EUR nicht übersteigt.
  • Sachlotterien auf Volksfesten, Jahrmärkten u. ä. Veranstaltungen, bei denen die Gestehungskosten eines Gewinns höchstens 60 EUR betragen, mindestens 50 % der Gesamteinsätze an die Spieler zurückfließen und mindestens 20 % der Lose zu Gewinnen führen. Diese Lotterien sind nicht erlaubnispflichtig und fallen deshalb nicht unter das RennwLottG.

Also, wenn Du die Lose im Internet verkaufst, dann 19 %, aus den Erlösen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986