Steuern sparen durch Gehaltsvorschuss?
Hallo zusammen,
zu folgendem Sachverhalt konnte ich bisher keine Antwort finden und Frage deshalb mal in die Runde:
(vereinfachte) Ausgangsituation: Gehalt 2014: 36.000 EUR Verlustvortrag aus 2013 nach 2014: 36.000 EUR Gehalt 2015: 36.000 EUR
Durch den Verlustvortrag werde ich in 2014 keine Steuern zahlen. Angenommen ich bitte meinen Chef mir jetzt im Dezember 2014 bereits das Januar Gehalt aus 2015 (hier: 3.000 EUR) zu bezahlen würde sich dann folgende Situation ergeben?:
Gehalt 2014: 39.000 EUR Gehalt 2015: 33.000 EUR
Durch Freibeträge und Sonderausgaben würde ich in 2014 weiterhin keine Steuern zahlen, zudem würde ich nun aber in 2015 weniger Steuern auf das nun geringere Gehalt zahlen. Wäre es im Prinzip möglich auf diese Weise Steuern zu sparen?
Vielen Dank vorab und Schöne Grüße! - Jens
2 Antworten

Das nennt sich zwar nicht Vorschuss, sondern wäre eine Sonderzahlung in 2014 und der Verzicht auf das Januargehalt, aber rechnerisch ist das schon richtig.
Aber ich kenne da einen Paragraphen.
§ 42 AO (1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. (2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.
Daran würde das m. E. scheitern.

Ich habe da eine andere Ansicht.
Das Finanzamt geht davon aus, dass niemand freiwillig auf sein Gehalt verzichtet, auch nicht auf sein Januargehalt. Niemand würde das tun.
Und deshalb ist m.E. die zahlung im alten Jahr das Januargehalt - völlig unabhängig davon, wie es genannt wird. Eine Rose duftet und sticht ja auch, wenn man sie anders nennt.
Und deshalb brauchen wir den § 42 AO hier gar nicht, weil keine Gestaltung vorliegt. Es wurde lediglich das Januargehalt unter falschem Namen im Dezember schon gezahlt.

Interessant ist es, ob die Kollegen beim Steuernetz eine andere Antwort finden.
Bisher gibt es dort nur eine, und die deckt sich mit der von Tina (und von mir....).

Glaube kaum das sich ein Arbeitgeber dazu hinreißen liesse den Straftatbestand der Steuerumgehung/Steuervermeidung zu unterstützen. Ausserdem scheinst Du dem Irrglauben verfallen zu sein die Mitarbeiter der Finanzbehörden schlafen auf dem Baum.