Steuern Reverse Charge aus China buchbar?

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Das ist Quatsch. Man weiß gar nicht recht, wo man anfangen soll mit Richtigstellen.

Ich gehe mal davon aus, dass Waren aus China bezogen werden (HongKong oder Macau wäre aber dasselbe). Diese Waren werden in die EU eingeführt und an dieser Stelle fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an.

Die Einfuhrumsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar, egal, wer die bezahlt hat.

Dafür ist keinerlei Rechnung notwendig, folglich sind auch die Angaben, die in der Sachverhaltsdarstellung genannt werden, überflüssig.

Und mit Reverse Charge hat das Ganze gar nichts zu tun.

Der Chinese hat auch keine USt-ID.

So ist es. DH.

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Können Sie bitte den Teil Mit der Einfuhr und keinerlei Rechnung notwendig genauer erklären? Da eine Logistikfirma für den Händler den Transport direkt an den Kunden übernimmt, werde ich auch keinen Beweis für die Einfuhr bekommen. Wie müsste ich das verbuchen? Vielen Dank für die Antwort schon mal!

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@RamsesB
Können Sie bitte den Teil Mit der Einfuhr und keinerlei Rechnung notwendig genauer erklären?

Falls eine Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen ist, dann ist diese an den deutschen Zoll bei Einfuhr der Ware zu entrichten. Vom Zoll bekommt man darüber einen Beleg, den man für den Vorsteuerabzug verwenden kann. Der Lieferant aus China hat damit also gar nichts zu tun, ihn betrifft das nicht, also hat er auch an seiner Rechnung nichts zu ändern.

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@RamsesB
werde ich auch keinen Beweis für die Einfuhr bekommen.

Nein, das stimmt nicht. Wenn wie es üblich ist - der Spediteur die EUSt bezahlt, will er die wahrscheinlich von Ihnen erstattet bekommen und wird darüber also Rechnung legen.

Tut er es nicht - umso besser, dann müssen Sie ihm ja auch nichts bezahlen.

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