Steuern: Müßte ich die kurzfristige Beschäftigung bei der Steuererklärung beim Finanzamt angeben?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Arbeitgeber versteuert eine kurzfristige Beschäftigung normal mit pauschal 25 % - daher denke ich, daß der Job nicht in die Steuererklärung geschrieben muß, aber warte zur Sicherheit noch auf unsere Steuerexperten wfwbinder oder DervomFinanzamt.

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