Steuern: Müßte ich die kurzfristige Beschäftigung bei der Steuererklärung beim Finanzamt angeben?
Eine Frage zu Steuern, wie ist das mit der kurzfristigen Beschäftigung, sollte ich diese bei der Steuererklärung angeben? Will dem Finanzamt nix unterschlagen.
1 Antwort
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Der Arbeitgeber versteuert eine kurzfristige Beschäftigung normal mit pauschal 25 % - daher denke ich, daß der Job nicht in die Steuererklärung geschrieben muß, aber warte zur Sicherheit noch auf unsere Steuerexperten wfwbinder oder DervomFinanzamt.