Steuern bei Haushaltsauflösung aus Erbschaft?
Nicht alles was man ererbt, will man auch behalten. Oft sind es Sachen, die man sowieso schon evtl. mehrfach hat, die man nicht brauchen kann und an denen auch keine Erinnerungen hängen. Und wenn man mal schaut, was so mancher bei ebay selbst für absoluten Plunder noch bereit ist hinzulegen...
Muß man dann den Erlös, den man als Erbe bei der Auflösung des Haushalts des Erblassers erhält, bei der Steuer (Einkommen) angeben?
Oder ist das alles mit der ggf. bereits im Zuge des Erbfalls zu zahlenden Erbschaftsteuer abgegolten?
Was ist, wenn die Erbschaftsteuer bereits erledigt ist, man aber im Zuge einer sich ja je nach Größe des Haushalts bisweilen über längere Zeit hinziehenden "Kellerwerwertungsaktion" noch ein paar "Superschätzchen" findet?
Muß ja nicht grad eine Truhe voll Gold oder gar das Bernsteinzimmer sein, aber manches erweist sich halt, s.o., im Ebayverkauf auch mal als weiiiiiiit wertvoller als selbst ein ggf. im Rahmen der Erbschaftsteuerermittlung hinzugezogener Sachverständiger geschätzt hatte.
Bisweilen kommt die Wertsteigerung ja auch erst durch Ereignisse, die nach dem Erwerb eintraten, siehe "Papstgolf".
1 Antwort
Ich würde bei einem Steuerberater anfragen. Was noch nicht heißen muss, dass man jede Kaffee-Tasse, die man über Ebay verkauft auch noch dem Finanzamt melden muss.
Bei wertvollen Gegenständen gibt eine Auskunft eines Steuerberaters Rechtsauskunft. Diese Beratungen sind das Geld wert und man hat Rechtssicherheit.