Steuern auf Aktienoptionen
Hallo,
Ich hab von meinem Arbeitgeber damals 9000 Aktien zum Preis von 9 € zugesprochen bekommen. Da ich diese nun ausüben möchte (exercise and sell) zu einem Preis von ca. 30€ frage mich wie viel davon am Ende des Tages übrig bleiben wird. Meines Wissens nach werden bei Ausübung "Geldwerte Vorteile" fällig (im folgenden Monatsende per Gehaltsabrechnung). Was in meinem Fall den Spitzensteuersatz in der Steuerklasse I bedeuten würde. Ich zahle also ca., ohne dass ich über den Gewinn schon verfügen kann, astronomische 79.380 € an Steuern. Da die Aktien erstmal in Form einer Kapitalerhöhung "verkauft" werden müssen werd ich sicherlich nicht bei etwa gleichbleibenden Kurs die vollen 30€ pro Aktie bekommen. Realistischer sind eher wahrscheinlich 26 €. Macht in meiner Rechnung dann 234.000 € auf die 33% Abgeltungssteuer fällig werden. D.h. übrig bleiben nach Steuern 156.780 € -minus- die 79.380 €, die ich noch in der Kreide bin, dann 77.400 €.
Wenn dies so sein sollte. Kann ich über mein Steuererklärung irgendwas geltend machen und mir nen teil wieder holen?
Hab ich irgendwas vergessen oder verdreht?
Gruß rob
3 Antworten
Mit Schreiben IV C 1 - S 2252/08/10004 vom 22.12.2009 sagt das BMF
*"Übt ein Arbeitnehmer eine ihm vom Arbeitgeber eingeräumte Option zum Bezug von Aktien des Arbeitgebers oder einer anderen Gesellschaft (stock option) aus, ist als Anschaffungskosten der Aktien bei späterem Verkauf neben der zu leistenden Zuzahlung der Wert anzusetzen, der als geldwerter Vorteil bei den Einkünften des Arbeitnehmers aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt wird."
Wurden die Stock Options für EUR 9 gekauft und zu EUR 30 ausgeübt, fällt als geldwerter Vorteil der Betrag von 9.000 x 21 EUR = 189.000 EUR an, der als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (ggf. mit Fünftelregelung, aber da bin ich mir nicht sicher) zu versteuern ist. Zugleich wird dieser Betrag als Anschaffungspreis für die erworbenen Aktien angenommen. Bei einem Verkauf der Aktien wäre die Abgeltungssteuer von 25% (plus SolZ und ggf. Kirchensteuer) auf den Wertunterschied zu 21 EUR fällig.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42% wären dies also auf 189.000 EUR Steuern in der Höhe von ca. 90.000 EUR fällig. Verkaufst Du nun gleich wieder nach Anschaffung 5.000 Aktien, so wird der Erlös mit Bezug auf den Preis von 21 EUR besteuert, d.h. es bleiben gut 93.000 EUR als Erlös übrig. Damit läßt sich die Steuer auf den geldwerten Vorteil tilgen und Du hast immer noch 4.000 Aktien zu 30 EUR = 120.000 EUR übrig :-)
Jetzt bin ich mal gespannt, ob ich richtig gerechnet habe :-)
Glückwunsch und freu Dich!
Aktienoptionen sind idR Gehaltskomponenten für mehrjährige Tätigkeiten, für die die "Fünftelregelung" zum Tragen kommt. Diese kann in einer ermäßigten Besteuerung resultieren, weil Du eben nicht mit dem Spitzensteuersatz versteuern musst. Details unter: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16978.xhtml?currentModule=home
Vielen Dank für die schnellen Antworten,
Es werden durch eine Kapitalerhöhung neue Aktien geschaffen. Das Problem wird sein dass ich nicht der einzigste sein werde der seine Optionen ausüben will. Dies ist auf den 1.9.2011 angesetzt. Ich rechne mit einem Paket um die 80-100k Aktien die erstmal im Markt untergebracht werden müssen. Und das noch möglichst Kursschonend. Darum kümmert sich eine Externe Bank.
Die Firma hat ihren in Hauptsitz in München, agiert aber auch international über Schwester Dependancen wie zb in USA.
Ich bin also besser dran wenn ich ca. 5000 Aktien sofort verkaufe um die ersten Steuern zu tilgen und die weitern 4000 später um einen größeren Gewinn zu bekommen. Aber ich zahle ja auf die übrigen 120000€ nochmals Abgeltungssteuer. Richtig?
Du kannst auch überlegen, die Optionen zu halten, wenn das möglich ist. Normalerweise übt man Stock Options erst bei einem Tiefkurs aus, um möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen und von dem folgenden Anstieg wieder zu profitieren.