steuerliche Behandlung von Bausparzwischendarlehen
bis zur Zuteilung läuft ein Zwischendarlehen noch ohne direkte Bindung zu einer Hausfinanzierung. Kann ich die entsprechenden Kosten trotzdem als Werbungskosten für das Haus steuerlich geltend machen auch wenn keine Investitionen in Größenordnung neu angefallen sind und das Bauspardarlehen eigentlich zur Teilablösung der ursprünglichen Hausdarlehens gedacht war???
1 Antwort
Antwort
von

Antwort
Wofür hast Du das Zwischendarlehn verwendet? Autokauf?