Steuerklasse 6 statt 1 abgerechnet, wie Erstattung?
Da ich meine Steuer-ID bei Ausbildungsbeginn nicht angegeben hatte, wurde ich die ersten 3 Monate mit St.klasse 6 abgerechnet. Ab Januar diesen Jahres läuft alles normal.
Mein AG sagt, ich kann über die Steuererklärung das zuviel gezahlte Geld zurück erhalten. Wo in der Steuererklärung muss ich das angeben? Das sagt hier niemand. Immer nur "Steuererklärung machen". Aber da gebe ich ja die Steuerklasse an, die auf meiner Jahresabrechnung steht und das ist ja die falsche - nämlich 6.
Kann mir hier einer einen Tipp geben. Danke.
2 Antworten

Das sagt hier niemand, weil es nirgendwo anzugeben ist.
Das geht automatisch, es ist nirgendwo anzugeben, dass mit der falschen Steuerklasse abgerechnet wurde. Wenn Du die Erklärung über Elster.de oder eines der gängigen Programme machst, wirst Du in der Steuerberechnung sehen, dass eine Erstattung herauskommt.

Oder auch nichts. Es gibt bei der Steuererklärung keine Steuerklasse. Du gibst alle Einnahmen und Ausgaben bzw. Werbungskosten an und auf den restlichen, zu versteuernden Gewinn wird die zu zahlende Steuer berechnet. Davon deine Vorauszahlungen abgezogen. Diese Vorauszahlungen sind durch stKl 6 höher und das wars.

Wenn Du keine Besonderheiten zu erklären hast, genügt es vollkommen, lediglich den Mantelbogen (und evtl. die Vorsorgeaufwendungen) auszufüllen.
Die wegen der unzutreffenden Steuerklasse (zuviel) abgezogenen Steuern werden somit erstatten.
Hier ist es vermutlich wesentlich einfacher und auch lehrreicher, das Papierformular auszufüllen.

Das wollte ich vorhin auch schreiben. Er/sie soll sich einfach den Mantelbogen ausdrucken. Das Ausfüllen dauert keine 5 Minuten. Einfacher geht's nicht.

Ich würde dennoch Elster empfehlen.
Je eher/früher sich ein junger Mensch damit befasst, umso besser ist das für diesen.
Danke, also trage ich Steuerklasse 6 ein und alles läuft? Das wäre ja einfach.