Steuerklasse 6 bei Sonderzahlung?

1 Antwort

Bei Deiner Besteuerung als ehemaligem Arbeitnehmer kann der ehemalige Arbeitgeber Deine Bezüge nur mit Klasse 6 besteuern.

Theoretisch - auch wenn es bei Dir nicht der Fall ist - könnte es ja sein, dass Du irgendwo anders einen Job angenommen hast, der mit Steuerklasse 3, 4 oder 5 besteuert wird.

Aber das war jetzt nur ein einziges Mal mit Steuerklasse 6 und mit Eurer Steuererklärung für 2018 erhaltet Ihr einen Ausgleich.