Steuerklasse 2 für Mutter bei Kind im Studium mit Minijob?

2 Antworten

Steht mir die Steuerklasse 2 auch dann noch zu, wenn meine Tochter sich nebenbei etwas dazuverdient auf Minijobbasis?

Problempunkt hinsichtlich der LStKl. II ist nicht das Nebeneinkommen Deiner erwachsenen Tochter, sondern dass sie mit in Deinem Haushalt lebt und im Prinzip / u.U. zusätzlich für den kleinen Brufer als Erziehungsberechtigte fungieren kann. Kläre das bitte mit dem FA.

https://www.steuerklassen.com/steuerklasse-2/

Es darf keine weitere volljährige Person mit im Haushalt wohnen , die als zusätzlicher Erziehungsberechtigter fungieren kann.

Das ist für die Steuerklasse unschädlich. Erst wenn du kein Kind unter 18 Jahren, bzw. über 18 aber in Ausbildung bei dir wohnen hast, oder ein zweiter Erwachsener im Haushalt lebt, verlierst du die Steuerklasse 2.

Zitat:

Der Antrag auf Steuerklasse II ist erfolgreich, wenn Sie verschiedene Anforderungen erfüllen. Zum einen muss der Arbeitnehmer ledig sein. Zum anderen muss im Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind leben. Auch Eltern von volljährigen Kindern können die Steuerklasse II wählen, sofern sie für diese noch Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erhalten.

Ledig bedeutet aber auch: geschieden.