Steuerklasse?
Ich habe eine versicherungspflichtige Beschäftigung und mochte einen 451€ Job aufnehmen. Was ändert sich in Hinsicht auf die Steuerklasse? Moment habe ich Steuerklasse 1 und bin ledig mit 2 Kindern.
Welche Nachteile habe ich gegenüber eines 450 € Jobs?
1 Antwort

An der bereits bestehenden versicherungspflichtigen Beschäftigung ändert sich nichts, wenn man das nicht möchte.
Der Midijob wird mit Steuerklasse VI abgerechnet.
Man ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, diese führt mit einiger Wahrscheinlichkeit zu einer Nachzahlung.
Bei einem echten Minijob zahlt der AG die pauschale Lohnsteuer, man muss keine Steuererklärung machen (es sei denn natürlich, dafür gäbe es andere Gründe) und zahlt selbst keine Steuer auf die 450 €.
Mit einem Midijob tut man was für die eigene Altersversorgung - wie man zur gesetzlichen RV steht, muss man selbst entscheiden. Mit einem Minijob kann man etwas dafür tun, muss man aber nicht.

Bei einem echten MiniJob KANN der Arbeitgeber die 2% Pauschalbesteuerung im Arbeitsvertrag auf den Arbeitnehmer abwälzen.
Wenn der Arbeitnehmer nicht Opt-Out verlangt hat, werden vom MiniJob BRUTTO Arbeitslohn durch den Arbeitgeber Krankenkassenbeiträge abgeführt.