Steuererstattung nach Trennung
Hallo, mein Mann und ich leben seit Feb 2013 getrennt. Im Januar diesen Jahres ließen wir uns scheiden, Rechtskraft des Urteils steht noch aus. Steuererklärung machten wir dennoch immer gemeinsam. Im gleichen Monat der Trennung wurde ich arbeitslos und beziehe mittlerweile Hartz IV. Jetzt bekamen wir eine erhebliche Erstattung, gezahlt wurde auf mein Konto. Nun meine Frage: Bekommt er alles oder überweise ich ihm die Hälfte der Erstattung? Ach ja, auf Trennungsunterhalt haben wir im beiderseitigen Einvernehmen verzichtet.
Vlg und danke für Antworten
2 Antworten
Es ist schon zu prüfen, wieviel Steuern Du in dem Jahr gezahlt hast udn wieviel Dein Exmann. Das wäre schon ein gerechter Auftreilungsmaßstab. Aber natürlich auch unter dem Gesichtspunkt der Steuerklassen.
Ihr müsst das schon irgendwie besprechen.
Auch unter dem Gesichtspunkt, dass Dein Teil der Erstattung auf Dein ALG II angerechnet wird.
Dein Exmann wird kaum auf einen Teil seiner Erstattung zugunsten Deines Jobcenters verzichten wollen.
Wer welchen Anteil der Steuererstattung bekommt, sollte untereinander besprochen werden. Ob hälftig, nach Steueranteil oder einem dazwischen liegenden Betrag sollten sich zwei Erwachsene Menschen durchaus sachlich einigen können.