Steuererstattung nach Trennung

2 Antworten

Es ist schon zu prüfen, wieviel Steuern Du in dem Jahr gezahlt hast udn wieviel Dein Exmann. Das wäre schon ein gerechter Auftreilungsmaßstab. Aber natürlich auch unter dem Gesichtspunkt der Steuerklassen.

Ihr müsst das schon irgendwie besprechen.

Auch unter dem Gesichtspunkt, dass Dein Teil der Erstattung auf Dein ALG II angerechnet wird.

Dein Exmann wird kaum auf einen Teil seiner Erstattung zugunsten Deines Jobcenters verzichten wollen.

Wer welchen Anteil der Steuererstattung bekommt, sollte untereinander besprochen werden. Ob hälftig, nach Steueranteil oder einem dazwischen liegenden Betrag sollten sich zwei Erwachsene Menschen durchaus sachlich einigen können.